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Rechtsanwalt Wiesflecker3

Ihr Strafverteidiger in Innsbruck: Ihr kompetentes Strafverteidiger-Team - Wir vertreten Sie in ganz Österreich

Ihr Spezialistenteam im Bereich Strafrecht, Rechtsanwaltskanzlei Dr. Wiesflecker, Ihr Strafverteidiger

Wenn Sie auf die schiefe Bahn geraten sein sollten oder auch ohne Ihr Verschulden einer strafrechtlich relevanten Tat verdächtigt werden, zählt rasche und professionelle Hilfe durch einen erfahrenen Rechtsanwalt und Strafverteidiger. Aber auch wenn Sie von jemandem bedroht werden oder bereits Opfer einer Straftat geworden sind und Ihnen daraus ein entweder finanzieller oder körperlicher Schaden entstanden ist, brauchen Sie einen erfahrenen Fachmann, der Ihre Interessen als Geschädigter effektiv wahrnimmt und Ihnen zur Seite steht, um rechtzeitig die richtigen Schritte zu setzen.

Unser Strafverteidiger-Team aus qualifizierten Rechtsanwälten und Juristen verfügt über umfangreiche Erfahrung in allen Bereichen des Strafrechts. Vom Wirtschaftsstrafrecht über Verkehrsdelikte und Eigentumsvergehen bis hin zu schweren Straftaten wie Betrug, Körperverletzung und Kapitalverbrechen – unsere Anwälte bieten umfassende Rechtsberatung und Vertretung. Wir stehen Ihnen mit unserer Expertise und unserem Engagement zur Seite, um die bestmögliche Strafverteidigung für Ihren Fall sicherzustellen.

Unsere Philosophie bei Ihrer Strafverteidigung : Fachwissen, Vertraulichkeit, Ergebnisse

Unsere Rechtsanwaltskanzlei in Innsbruck steht für eine persönliche sowie vertrauliche Beratung, fachliche Kompetenz, Verlässlichkeit und eben Diskretion.

Wir wissen, dass jeder Fall einzigartig ist und eine maßgeschneiderte Herangehensweise erfordert, angepasst an die spezifischen Umstände und Bedürfnisse jedes Falls.

Wir setzen auf modernste Technologien und eine umfassende Rechtsberatung, um sicherzustellen, dass Ihre Verteidigung auf dem neuesten Stand ist. Gleichzeitig gewährleisten wir eine persönliche und einfühlsame Betreuung, die sicherstellt, dass Sie während des gesamten Prozesses verstanden und unterstützt werden.

Klarheit und Transparenz sind für uns unerlässlich. Wir legen großen Wert darauf, dass unsere Mandanten stets über den Verlauf ihres Falles und die verfügbaren Optionen informiert sind. Unsere Anwälte nehmen sich die Zeit, komplexe rechtliche Konzepte verständlich zu erläutern und sicherzustellen, dass Sie jede Entscheidung, die getroffen wird, vollständig verstehen und unterstützen.

Innovative Strategien und persönliche Betreuung: Ihr Strafverteidiger

Bereits bei Ihrer ersten Einvernahme vor den Ermittlungsbehörden werden die Weichen für eine spätere Verurteilung oder einen Freispruch gestellt.

Durch eine vorherige ausführliche rechtliche Abklärung des Sachverhalts kann Ihnen unser Strafverteidiger-Team dabei helfen, entscheidenden Einfluss auf den Ausgang des Verfahrens zu nehmen. Sie haben das Recht dazu, bereits bei Ihrer ersten Einvernahme vor der Polizei einen Anwalt beizuziehen, ergreifen Sie dieses Recht in Ihrem eigenen Interesse und nehmen Sie Kontakt mit uns auf, bevor Sie sich zur Sache äußern.

Auch wenn die Situation aussichtslos erscheint und ein Geständnis für Sie zunächst unumgänglich erscheint, kann durch eine mit Ihrem Strafverteidiger abgesprochene effiziente Verfahrensführung und taktisch kluge Handlungsweise im Falle eines fast unausweichlichen Schuldspruches oft eine diversionelle Erledigung ohne Schuldspruch oder wenigstens eine mildes Urteil erreicht werden. Allenfalls können wir auch eine unbedingte Freiheitsstrafe abwenden und lediglich eine Geldstrafe oder eine bedingte Strafnachsicht für Sie erreichen.

Unser Strafverteidiger-Team bietet im Bereich Wirtschaftsstrafrecht, Strafrecht und Verwaltungsstrafrecht insbesondere folgende Leistungen österreichweit an:

  • Rechtsberatung und Information über die Rechte als Opfer oder Täter in Strafsachen
  • Professionelle und engagierte Vertretung Ihrer Rechte vor Polizei, Finanzpolizei, Zollbehörde, sonstigen Verwaltungsbehörden, Staatsanwaltschaft und vor Gericht, auch bereits bei der ersten Einvernahme vor Einleitung eines konkreten Strafverfahrens
  • Effektive und professionelle Vertretung Ihrer Rechte bereits im Ermittlungsverfahren und Erreichung von Einstellungen von Strafverfahren bevor es zur Hauptverhandlung kommt
  • Vertretung Ihrer Rechte im Hauptverfahren vor dem zuständigen Gericht
  • Wahrnehmung Ihrer Rechte in Untersuchungshaft bzw. Haft
  • Vertretung von Privatbeteiligten und Opferschutz, Erreichung von Schadenersatzzahlungen ohne gesonderte Einleitung von Zivilverfahren durch Anschluss des Opfers im Strafverfahren gegen den Täter
  • Erstattung von Sachverhaltsdarstellungen an die Staatsanwaltschaft für Mandanten, die durch strafbare Handlungen beeinträchtigt wurden
  • Ausarbeitung und Einbringung von Rechtsmitteln gegen Strafurteile, etwa Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung
  • Nach erfolgter Verurteilung zu einer unbedingten Haftstrafe: Erreichung der Möglichkeit eines Haftaufschubes oder einer Fußfessel (elektronisch überwachter Hausarrest) anstatt Antritt der Strafhaft

Egal, vor welchen Herausforderungen Sie im Strafrecht stehen, unsere Kanzlei ist jederzeit gerne bereit, Sie umfassend zu vertreten und zu unterstützen. Wir wissen, dass der Umgang mit strafrechtlichen Sachverhalten stressig und belastend sein kann. Deshalb betreuen wir Sie umfassend und begleiten Sie von Anfang an.

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. klicken, um eine Email an die Rechtsanwaltskanzlei Mag. Dr. Wiesflecker zu schreiben oder rufen Sie +43(512)586 586.

 

 
 

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Rechtsartikel zum österreichischen Strafrecht - Ihr Strafverteidiger Innsbruck

 

Das österreichische Strafrecht im Überblick - Ihr Strafverteidiger Innsbruck

Strafrecht - Allgemeines

Auch wenn die meisten Menschen bei dem Begriff „Strafrecht" eher an Raub und Mord denken und der Meinung sind, dass sie selbst ein Strafverfahren wohl nie betreffen wird und sie wohl nie im Leben einen Rechtsanwalt für Strafrecht benötigen werden, darf man nicht übersehen, dass auch durch ganz alltägliche Situationen die Gefahr eines Strafverfahrens für jeden leicht bestehen kann. In diesem Fall ist es vorteilhaft, wenn man einen auf dieses Rechtsgebiet spezialisierten Rechtsanwalt auf seiner Seite hat, der die rechtlichen Auswirkungen eines derartigen Strafverfahrens mildern kann.

Zunächst ist zu unterscheiden, ob ein Strafverfahren vor einer Behörde des öffentlichen Rechts nach den Bestimmungen des Verwaltungsstrafrechts (VStG) oder vor einem Gericht nach den Bestimmungen des Strafgesetzbuches (StGB) erfolgt. Je nach dieser Unterscheidung sind gänzlich andere Gesetze und Verfahren anzuwenden.

Law Experts als Ihre Strafverteidiger verfügen sowohl im Bereich Verwaltungsstrafrecht als auch im Bereich des gerichtlichen Strafrechts über erhebliche Erfahrung.

Verwaltungsstrafrecht und Strafverteidigung - Rechtliche Vertretung in Strafverfahren vor Behörden

Übertretungen bestimmter Gesetze, wie etwa der Bauordnung, der Straßenverkehrsordnung oder der Gewerbeordnung, werden durch Verwaltungsbehörden geahndet. In erster Instanz sind dafür meist die Bezirksverwaltungsbehörden (Bezirkshauptmannschaft oder Magistrat) oder die Landespolizeidirektion zuständig, in deren Wirkungsbereich die jeweilige Verwaltungsübertretung begangen wurde.

Je nach Delikt und Strafrahmen können Verwaltungsstraftaten im Rahmen von Organstrafverfügungen, Anonymverfügungen, Strafverfügungen oder im ordentlichen Verwaltungsstrafverfahren erledigt werden. Über eine Entscheidung der ersten Instanz kann sodann eine Beschwerde an das zuständige Verwaltungsgericht (Landesverwaltungsgericht, Bundesverwaltungsgericht oder Bundesfinanzgericht) erhoben werden.

Insbesondere für Unternehmer sind die aus der Gewerbeordnung bekannten Straftatbestände auch finanziell nicht ohne Gefahr.

Auch im Bereich des Führerscheingesetzes ist die mit Alkohol oder Geschwindigkeitsübertretungen verbundene Gefahr des Führerscheinentzugs allgegenwärtig.

Strafrecht - Anwalt für Strafrecht und Verteidigung im Strafverfahren vor dem Bezirksgericht und vor dem Landesgericht

Insbesondere bei Verkehrsunfällen, wenn man einen solchen verschuldet hat und dabei eine Person verletzt wurde, kann dies neben verwaltungsstrafrechtlichen Folgen auch strafrechtliche Konsequenzen haben und sogar zu einer Vorstrafe führen. Hierbei besteht etwa das Risiko einer Verurteilung wegen fahrlässiger Körperverletzung, fahrlässiger Tötung, Imstichlassen eines Verletzten, Begehung einer mit Strafe bedrohten Handlung im Zustand voller Berauschung usw.

Aufgrund dieser möglichen und nicht unerheblichen strafrechtlichen Folgen ist es hier jedenfalls sinnvoll, sich bereits von Anfang an durch einen spezialisierten Rechtsanwalt vertreten zu lassen.

Als Ihre Strafverteidiger vertreten wir Sie vor den in Frage kommenden Behörden und dem zuständigen Gericht, nimmt für Sie vorab Akteneinsicht, damit Sie genau wissen, was Ihnen vorgeworfen wird und welche Beweise den Behörden tatsächlich gegen Sie vorliegen, wir begleiten Sie zu Ihrer Einvernahme als Beschuldigter und legen gemeinsam mit Ihnen die beste Taktik für das Strafverfahren und den allfälligen Gerichtsprozess fest.

Strafrecht - Diversion, Ihr Strafverteidiger unterstützt

Unter dem Begriff „Diversion“ versteht man in strafrechtlicher Hinsicht, gewisse Möglichkeiten, auf die Durchführung eines förmlichen gerichtlichen Strafverfahrens zu verzichten. Ein Strafverteidiger kann hier die Chancen auf eine Diversion deutlich erhöhen. Dabei darf jedoch die Schuld des Beschuldigten nicht als schwer anzusehen sein. Nach erfolgreicher Diversion wird ein Strafverfahren endgültig eingestellt. Hierbei besteht etwa die Möglichkeit, das Strafverfahren durch einen sogenannten außergerichtlichen Tatausgleich, durch die Erbringung gemeinnütziger Leistungen, durch die Zahlung eines Geldbetrages und/oder die Bestimmung einer Probezeit zu beenden.

Allen diesen Diversionsformen ist jedoch gemeinsam, dass sie nur unter bestimmten Voraussetzungen anwendbar sind. Beim außergerichtlichen Tatausgleich ist auch das Einverständnis des Opfers einzuholen. Der enorme Vorteil einer Diversion ist, dass man sie dadurch eine Vorstrafe ersparen kann.

Strafrecht - Privatbeteiligung und Opferschutz

Sollten Sie jedoch nicht selbst eine Straftat begangen haben, sondern zum Opfer einer Straftat geworden sein, somit durch ein sogenanntes Offizialdelikt betroffen sein, können Sie sich bis zum Ende der Hauptverhandlung gegen den Angeklagten dem Strafverfahren aufgrund von privatrechtlichen Ansprüchen (z.B. Schadenersatz, Schmerzensgeld) anschließen und werden damit zum Privatbeteiligten. Als Privatbeteiligter haben Sie zahlreiche Rechte wie zB das Recht, an der Hauptverhandlung teilzunehmen und dort Fragen und Beweisanträge zu stellen.

Als Privatbeteiligtenvertreter machen wir in diesem Fall Ihre berechtigten Ansprüche vor den Strafgerichten geltend. Dies hat für Sie den erheblichen Vorteil, dass Sie nicht sofort gezwungen sind, zivilrechtlich (und somit unter voller Beweisbelastung und auf volles eigenes Kostenrisiko) gegen den Angeklagten vorzugehen.

Wenn die Staatsanwaltschaft zu einem späteren Zeitpunkt von der Verfolgung der Straftat zurücktritt, kann der Privatbeteiligte – in der Regel mithilfe eines Rechtsanwalts für Strafrecht – im Wege der Subsidiaranklage sogar den Prozess weiterführen.

 

Delikte und Straftatbestände im österreichischen Strafrecht - Ihr Strafverteidiger Innsbruck

Das österreichische Strafrecht kennt eine Vielzahl von Delikten und Straftatbeständen wie z.B.: Diebstahl, Einbruch, Raub, Sachbeschädigung, Unterschlagung, Veruntreuung, Erpressung, Raufhandel, Nötigung, Drohung, Stalking (Beharrliche Verfolgung), Körperverletzung, üble Nachrede, Urkundenfälschung, Vollstreckungsvereitelung, Vollstrickungsbruch, Brandstiftung, Verletzung der Unterhaltspflicht, Kindesentziehung, Vergewaltigung, Urkundenfälschung, Widerstand gegen die Staatsgewalt, Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung, Verleumdung, Missbrauch der Amtsgewalt, Bestechlichkeit, Schlepperei.

Das österreichische Strafgesetzbuch (StGB) definiert eine Vielzahl von Straftaten, die in unterschiedliche Kategorien eingeteilt werden können. Hier sind einige der wichtigsten und am häufigsten vorkommenden Straftaten, die im österreichischen Recht berücksichtigt werden:

1. Vorsätzliche Körperverletzung:

Diese Straftat umfasst das absichtliche Zufügen von körperlichem Schmerz, Leid oder einer Gesundheitsschädigung an einer anderen Person. Die Tatbestände der vorsätzlichen Körperverletzung finden sich in § 83 StGB: Nach Abs 1 macht sich der Täter nur strafbar, wenn er einen anderen vorsätzlich am Körper verletzt oder an der Gesundheit schädigt. § 83 StGB Abs 2 beinhaltet hingegen eine Kombination; die vorsätzliche Misshandlung muss hier zumindest fahrlässig eine Körperverletzung oder eine Gesundheitsschädigung nach sich gezogen haben. Fehlt es dem Täter auch am Misshandlungsvorsatz, kommt nur noch eine fahrlässige Körperverletzung nach § 88 StGB in Betracht.

2. Fahrlässige Körperverletzung:

Hierbei handelt es sich um eine Körperverletzung, die durch Nachlässigkeit oder Unachtsamkeit verursacht wurde. § 88 Abs 1 StGB begeht, wer fahrlässig einen anderen am Körper verletzt oder an der Gesundheit schädigt. Geschütztes Rechtsgut ist die körperliche Integrität des Menschen.

3. Diebstahl:

Der unrechtmäßige Erwerb fremden Eigentums mit der Absicht, es sich oder einem Dritten zuzueignen. Ein Diebstahl gemäß § 127 StGB ist gegeben, wenn jemand einem anderen eine fremde, bewegliche Sache wegnimmt. Der Täter muss vorsätzlich gehandelt haben, nämlich sich oder einen Dritten unrechtmäßig zu bereichern.

Ein Diebstahl ist u.a. schwer iSd § 128 Abs 1 StGB, wenn es sich um einen gemeinschädlichen Diebstahl handelt oder es sich um einen wesentlichen Bestandteil der kritischen Infrastruktur handelt oder der Wert der Sache € 5.000,– (§ 128 Abs 1 Z 5 StGB) oder € 300.000,– (Abs 2) übersteigt.

4. Raub:

Ein schwerwiegenderer Verstoß als Diebstahl, da er den Einsatz von Gewalt oder Drohungen zur Erlangung von Eigentum umfasst. Einen räuberischen Diebstahl begeht, wer bei einem Diebstahl direkt „erwischt“ wird und dann Gewalt gegen eine Person anwendet oder sie bedroht, um sich oder einem Dritten die weggenommene Sache zu erhalten.

 5. Betrug:

Das vorsätzliche Erwirken eines unrechtmäßigen Vermögensvorteils durch Täuschung. Beim Betrug nach § 146 StGB will man eine Bereicherung für sich oder einen Anderen erlangen. Der Täger täuscht zu diesem Zweck einen anderen über Tatsachen. Die Täuschung ruft einen Irrtum hervor, durch den sich der Getäuschte zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung verleiten lässt, die ihn selbst oder einen Dritten am Vermögen schädigt.

6. Untreue:

Die missbräuchliche Verwendung oder Verwaltung von Vermögenswerten, die einer Person anvertraut wurden. Die Untreue setzt voraus, dass jemand über fremdes Vermögen verfügen kann und diese Befugnis wissentlich missbraucht, um den anderen am Vermögen zu schädigen.

7. Sachbeschädigung:

Die absichtliche oder fahrlässige Zerstörung oder Beschädigung von fremdem Eigentum. Sachbeschädigung begeht, wer eine fremde Sache zerstört, beschädigt, verunstaltet oder unbrauchbar macht. Geschütztes Rechtsgut ist das fremde Eigentum.Eine Sachbeschädigung liegt nur dann vor, wenn der Eigentümer ein Interesse an der Erhaltung der Sache hat.

8. Mord und Totschlag:

Mord bezeichnet die vorsätzliche Tötung einer Person mit besonderen mörderischen Absichten, während Totschlag die vorsätzliche Tötung ohne solche Absichten umfasst.

9. Sexualdelikte:

Dazu gehören Vergewaltigung, sexueller Missbrauch und andere sexuell motivierte Vergehen.

10. Drogenvergehen:

Der illegale Handel mit, Besitz von oder Konsum von Drogen.

11. Wirtschaftsdelikte:

Dazu zählen Vergehen wie Insiderhandel, Korruption, Geldwäsche und andere Straftaten, die im wirtschaftlichen Kontext begangen werden.

12. Stalking:

Die beharrliche Verfolgung oder Belästigung einer Person, die deren Lebensführung schwerwiegend beeinträchtigt.

13. Cyberkriminalität:

Straftaten, die unter Verwendung von Informationstechnologie begangen werden, wie zum Beispiel Identitätsdiebstahl, Hacking oder Verbreitung von Schadsoftware.

14. Verleumdung und Üble Nachrede:

Die Verbreitung unwahrer Behauptungen mit der Absicht, den Ruf einer Person zu schädigen.Es ist wichtig zu beachten, dass das österreichische Strafrecht auch eine Reihe von Bestimmungen und Ausnahmen umfasst, die je nach den Umständen des Einzelfalles Anwendung finden können. Zudem werden die Strafmaße für verschiedene Delikte durch das Strafgesetzbuch festgelegt und können von Geldstrafen bis zu langjährigen Freiheitsstrafen reichen.

 

Das Urteil im Strafrecht - Ihr Strafverteidiger Innsbruck, Anwalt für Strafrecht

Gerichtsurteile und ihre Bedeutung

Gerichtsurteile werden sowohl in Haupt- als auch in Rechtsmittelverfahren gefällt und betreffen Fragen der Schuld, Strafe, privatrechtlichen Ansprüche, Verfahrenshindernisse, Prozessvoraussetzungen, die Anordnung freiheitsentziehender Maßnahmen, selbstständige Anträge (gemäß § 441 StPO), vermögensrechtliche Anordnungen (gemäß § 445 StPO) und die Zuständigkeit des Gerichts (gemäß §§ 261 und 488 Abs. 3 StPO). Urteile werden grundsätzlich nach einer öffentlichen mündlichen Verhandlung im Namen der Republik verkündet und ausgestellt (gemäß Art. 82 Abs. 2 B-VG und § 35 Abs. 1 StPO).

In einem Urteil darf das Gericht lediglich diejenigen Beweise berücksichtigen, die in der Hauptverhandlung tatsächlich präsentiert wurden, sei es durch unmittelbare Beweisaufnahme, Verlesung oder Vortrag. Der Inhalt eines Urteils ist genau vorgeschrieben. Während die angeklagte Tat und die gerichtliche Entscheidung immer übereinstimmen müssen (sogenannte "Identität der Tat"), hat das Gericht bei der rechtlichen Beurteilung der angeklagten Tat volle Entscheidungsfreiheit.

Urteil in Abwesenheit gemäß § 427 StPO

Wenn ein ordnungsgemäß geladener Angeklagter nicht zur Hauptverhandlung erscheint, kann diese in seiner Abwesenheit durchgeführt und ein Urteil gefällt werden, unter folgenden Bedingungen:

  1. Die angeklagte Tat betrifft nur ein Vergehen.
  2. Der Angeklagte wurde zuvor gemäß den Bestimmungen der §§ 164 oder 165 StPO förmlich als Beschuldigter vernommen.
  3. Die Ladung zur Hauptverhandlung wurde persönlich an den Angeklagten zugestellt.

Das Urteil wird dem Angeklagten dann in schriftlicher Form zugesandt. Gegen das Abwesenheitsurteil hat er die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen Einspruch zu erheben.

 

Strafrecht und Strafverteidigung - Ihr Strafverteidiger, Strafverteidigung