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Zivilrecht und Prozessführung, Schadenersatz, Konsumentenschutz - Von A bis Z

Das allgemeine Zivilrecht betrifft fast alle Bereiche unseres Lebens. Von der Besitzstörung bis zum Schadenersatz, von der Vertragsanfechtung bis zur Garantie. Auch die überwiegende Zahl von Streitigkeiten wird im Zivilverfahren behandelt.

Das Zivilrecht – auch Privatrecht genannt – regelt die Rechtsverhältnisse der Menschen (natürliche Personen) und der juristischen Personen untereinander. Die Parteien (klagende bzw. beklagte Partei im Gerichtsverfahren) begegnen einander im Zivilverfahren auf gleicher Stufe (im Unterschied zur Verwaltung, wo immer eine Überordnung / Unterordnung vom Staat zum Bürger gegeben ist). Das grundlegende Gesetz für das Zivilrecht in Österreich ist das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB). Darüber hinaus gibt es viele andere Spezialgesetze, wie beispielsweise das Ehegesetz (EheG), Mietrechts- (MRG), Wohnungseigentums- (WEG) und Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG).

Das Konsumentenschutzrecht als Spezialmaterie innerhalb des Zivilrechtes ist eines jener Rechtsgebiete, mit welchem wir, bewusst oder unbewusst, jeden Tag zu tun haben - egal ob wir eine Fahrkarte oder eine Wohnung kaufen, einen Handy-, Versicherungs- oder Kreditvertrag abschließen oder im Internet ein Buch bestellen. Erst wenn es zu Problemen in der Abwicklung kommt, wird uns bewusst, dass wir ein Rechtsgeschäft abgeschlossen haben, das in vielen Fällen den Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes unterliegt. Der Verbraucherschutz versucht Benachteiligungen von Konsumenten im Wirtschaftsleben auszugleichen. Diese Benachteiligungen können darauf beruhen, dass der Verbraucher gegenüber Herstellern und Vertreibern von Waren und Dienstleistern strukturell bzw. aufgrund mangelnder Fachkenntnis, Information und/oder Erfahrung unterlegen ist. Das Konsumentenschutzgesetz sieht eine Vielzahl von Bestimmungen vor, die nur Ihnen als Konsument z.B. den Rücktritt von einem Vertrag zugestehen oder bestimmte Vertragsbestimmungen mit Nichtigkeit bedrohen.

Diejahrelange Erfahrung im Bereich Zivilrecht macht unsere Anwaltskanzlei zu Ihrem verlässlichen Partner in diesem Rechtsbereich; egal ob Sie Konsument oder Unternehmer sind.

Unsere Rechtsanwaltskanzlei unterstützt Sie insbesondere bei Fragestellungen und Problemen in folgenden Bereichen:

  • Führung von Zivil- und Schiedsverfahren
  • Kaufverträge, Garantie und Gewährleistung
  • Kreditverträge, Zahlungsverkehr, Bürgschaften
  • Schadenersatz
  • Rücktritt von Rechtsgeschäften
  • Vermögensanlage und Beraterhaftung
  • Versicherungsverträge
  • Versandhandel und Internet
  • Reiseverträge und Reisemängel

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