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Das Zivilrecht / Privatrecht - Ein wichtiges Rechtsgebiet

Der Begriff Zivilrecht / Privatrecht und die typischen Anwendungsgebiete des Zivilrechtes

Das Zivilrecht ist jenes Rechtsgebiet, welches die Rechtsbeziehungen von rechtlich gleich gestellten Rechtssubjekten (natürlichen oder juristischen Personen) untereinander regelt. Im Gegensatz zum öffentlichen Recht ist dem Zivilrecht eine Über- und Unterordnung der Rechtssubjekte (Staat - Bürger) fremd.

Für das Rechtsgebiet des Zivilrechtes gibt es verschiedene Begriffe und wird dieses auch Privatrecht oder Bürgerliches Recht genannt. Der Begriff Bürgerliches Recht drückt auch bestens aus, dass dieses Rechtsgebiet eben die Rechtsbeziehung zwischen den Bürgern regelt.

Das Zivilrecht/Privatrecht ist durch den Gedanken der Privatautonomie geprägt. Die Privatautonomie ist die Freiheit jedes Einzelnen, selbst zu entscheiden, mit wem er in eine Rechtsbeziehung treten will (z.B. einen Vertrag abschließen möchte).

Das Zivilrecht ist daher das wohl in unserem Alltag bedeutendste Rechtsgebiet und reicht vom Kaufvertrag über die Ehescheidung bis zum Testament. Das Zivilrecht selbst kann wieder in eine Allgemeines Privatrecht und Sonderprivatrechte (z.B. Handelsrecht, Wettbewerbsrecht etc.) unterteilt werden.

Typische privatrechtliche Handlungen der sogenannten Privatrechtssubjekte, der Bürger, sind z.B. der Abschluss eines Mietvertrages über eine Wohnung, der Kauf eines Produktes im Supermarkt, die Rechtsgeschäfte für die Errichtung eines Hauses, die Abwicklung des Schadens im Falle eines Autounfalls, die Eheschließung oder die Bezahlung von Unterhalt für ein Kind.

Typische Anwendungsbereiche des Zivilrechtes sind somit:

  • Verträge aller Art; z.B. Kaufverträge und Schenkungsverträge, AGBs etc.
  • Garantie und Gewährleistung, Haftung für Mängel, Produkthaftung.
  • Rückabwicklung/Anfechtung von Rechtsgeschäften, Vertragsrücktritt etc.
  • Zahlungsverzug/Inkasso.
  • Eigentum und Besitz.
  • Pacht und Miete.
  • Handelsrecht und Gesellschaftsrecht (Unternehmensgründung).
  • Erben/Vererben und Heiraten/Scheiden.
  • Umgang mit Schäden und Ersatz (Schadenersatzrecht).

Die Einteilung des Privatrechtes in verschiedene Bereiche - Das Bürgerliche Recht

Das sogenannte Bürgerliche Recht bzw. Privatrecht wird in verschiedene Bereiche eingeteilt, sodass die zum Teil sehr komplexen Materien einheitlich beschrieben und zusammengefasst werden können. Grundsätzlich gibt es 5 Hauptbereiche des Zivilrechtes wie folgt:

  • Allgemeiner Teil des Privatrechtes: Der allgemeine Teil des Privatrechtes umfasst alle jene Fragestellungen, die sich einerseits nicht in den Sonderprivatrechtsgebieten (z.B. Arbeitsrecht) wiederfinden und andererseits eben grundsätzliche Fragestellungen wie beispielsweise die Rechtsfähigkeit einer Person oder Fragen zum Abschluss eines Vertrages etc. regeln.
  • Schuldrecht: Das Schuldrecht regelt Fragestellungen zum Thema, wann eine Person gegenüber einer anderen Person zu einer bestimmten Leistung verpflichtet ist und welche Konsequenzen bzw. allfällige Gegenleistungen sich daraus ergeben. Im Schuldrecht wird insbesonders zwischen Verpflichtungen auf Basis eines Vertrages oder Verpflichtungen schon aufgrund eines Gesetzes (z.B. Schadenersatz) unterschieden.
  • Sachenrecht: Das Sachenrecht regelt die rechtlichen Beziehungen bzw. die Zuordnung von Rechten und Pflichten zu körperlichen Sachen (z.B. Eigentumsrecht oder Pfandrecht). Das Sachenrecht ist z.B. besonders relevant für Liegenschaftstransaktionen und die Frage, wer und welche Rechten und Pflichten im Grundbuch eingetragen sind.
  • Erbrecht: Das Erbrecht dreht sich um Sachverhalte in Bezug auf Todesfälle. Verstirbt jemand, so stellt sich die Frage der Rechtsnachfolge. Das Erbrecht regelt, wer Erbe wird und wie Rechte und Pflichten übergehen.
  • Familienrecht: Das Familienrecht regelt alle Sachverhalte im Zusammenhang mit Verwandtschaft und Ehe sowie insbesondere Kindern.

Das wichtigste Buch des Privatrechtes, Zivilrechtes bzw. Bürgerlichen Rechtes - Das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB)

Das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB) gilt seit 1812 und ist in Bezug auf seine präzisen und passenden Formulierungen legendär. Viele spätere gesetzliche Publikationen und Gesetzestexte haben sich am Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch messen müssen und haben viele neuere Gesetzestexte bei weiten nicht diese Klarheit an Formulierung erreichen können. Aus diesem Grund ist das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB) nach wie vor eines der wichtigsten Gesetzestexte im Privatrecht/Zivilrecht.

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