Nach dem österreichischen Meldegesetz gibt es einen Hauptwohnsitz und einen Nebenwohnsitz. Wer in einer Wohnung in Österreich Unterkunft nimmt, ist verpflichtet, sich sowie alle minderjährigen im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Der im österreichischen Meldegesetz vorgesehene Hauptwohnsitz und die verpflichtende Meldung eines Wohnsitzes in Österreich ist aber keinesfalls deckungsgleich mit den für Freizeitwohnsitzfragen relevanten Fragestellungen.
Die Meinung, dass man mit der Anmeldung eines Hauptwohnsitzes, Strafen wegen der Nutzung eines unzulässigen Freizeitwohnsitzes vermeiden kann, ist somit falsch. Die österreichischen Verwaltungsgerichte haben unzählige Male entschieden, dass eine Meldung einer Adresse als Hauptwohnsitz lediglich als ein Indiz für eine Nutzung als Hauptwohnsitz dienen kann. Sie stellt keinen (Gegen-) Beweis zur tatsächlichen Nutzung als Freizeitwohnsitz dar.
Für die Frage, ob ein verbotener Freizeitwohnsitz vorliegt oder nicht, ist vielmehr entscheidend, wo die jeweilige Person den Mittelpunkt seiner Lebensinteressen hat.