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Law Experts - Rechtsanwälte Innsbruck  -

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Law Experts - Rechtsanwälte Österreich -

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Law Experts - Rechtsanwälte Tirol -

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Law Experts - Rechtsanwälte Tirol -

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Law Experts - Rechtsanwälte Tirol -

Rechtsanwalt Innsbruck - Rechtsanwalt Österreich
Rechtsanwaltskanzlei Dr. Hannes Wiesflecker

Ihre Law Experts Rechtsanwaltskanzlei Dr. Wiesflecker verfügt über Standorte/Sprechstellen in Innsbruck und Wien sowie über ein weltweites Netzwerk von Partneranwälten. Gemeinsam unterstützen wir Sie als Law Experts.

Wir vertreten Ihre Interessen in ganz Österreich!


Kanzleisitz & Zustelladresse:

Burggraben 6
A-6020 Innsbruck

Telefon: +43 512 586 586
Fax: +43 512 586 586-50
Email: office@law-experts.at
 

Sprechstelle Wien:

Döblinger Hauptstraße 66
A-1190 Wien

 

In ständiger Kooperation mit folgenden selbstständigen Rechtsanwälten:

Dr. Thomas Pichler, LL.M.Eur. (Of Counsel)
Rechtsanwalt / Avvocato (Rechtsanwaltskammer Bozen)
Penegalstraße 16/1
I-39100 Bozen

Mag. Birgit Noha, LLM
Rechtsanwältin
Zieglergasse 1/18
A-1070 Wien

Mag. Sebastian Ruckensteiner
Rechtsanwalt
Scheibeweg 127
A-6072 Lans

 

Mitglied von: Die österreichischen Rechtsanwälte, ÖGEBAU, Corporate INTL, GLOBAL LAW EXPERTS, LEGAL 500

 

Rechtsanwalt Dr. Hannes Wiesflecker, UID-Nr. ATU61125017

Law Experts Rechtsanwälte – Attorneys ist eine Marke / Etablissementbezeichnung der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Wiesflecker und beschreibt die unter dieser Bezeichnung geführte Vereinigung / Kooperation von international tätigen Rechtsanwälten. Alle Rechtsanwälte in freier Kooperation. Die Vertretung erfolgt durch den beauftragten Rechtsanwalt. Der Herausgeber ist Mitglieder der Tiroler Rechtsanwaltskammer, Innsbruck, Österreich, und unterliegt der Aufsicht dieser Kammer.

Finden Sie hier unser Impressum sowie die Datenschutzerklärung.

Alle Rechtsanwälte sind in Kooperation tätig und erfolgt die Vertretung ausschließlich durch den beauftragten Rechtsanwalt. Der jeweils beauftragte Rechtsanwalt ist berechtigt, die Honorarabrechnung nach den Bestimmungen des Rechtsanwaltstarifgesetzes (RATG), der AHK, des NTG und des ABGB frei wählbar vorzunehmen (tarifliche Abrechnung). Sollte durch die tarifliche Abrechnung nicht wenigstens das gemäß einer Abrechnung nach Zeitaufwand zu verrechnende Honorar abgedeckt sein, so ist der Rechtsanwalt berechtigt, seine Leistungen anstatt der tariflichen Abrechnung nach Zeitaufwand mit dem vereinbarten Stundensatz zuzüglich Spesen und Barauslagen zu verrechnen (Abrechnungseinheiten je Einzelleistung: zuerst: angefangene 5 Minuten, danach: angefangene 15 Minuten). Eine einmal gewählte Abrechnungsart bindet ihn nicht. Weitere Informationen zur Honorarabrechnung eines österreichischen Rechtsanwaltes können Sie auch in der Broschüre des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages "Mein Recht ist kostbar. Was Sie über das Honorar des Rechtsanwalts wissen sollten." finden. In Bezug auf die Abrechnung der erbrachten Rechtsdienstleistungen unserer Kanzlei dürfen wir ansonsten auf die ausführlichen Informationsseiten unserer Rechtsanwaltskanzlei wie folgt verweisen, welche einerseits die Abrechnung nach Rechtsanwaltstarifgesetz und nach Stundensatz ausführlich erklären und andererseits auch den Kostenersatz in einem Gerichtsverfahren anhand von Berechnungsbeispielen erörtern:

honorar.law-experts.at

honorarvereinbarung-ratg.law-experts.at

anwaltskosten-berechnungsbeispiele.law-experts.at

 

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