Ein "illegaler" Freizeitwohnsitz bzw. verbotener Freizeitwohnsitz ist gegeben, wenn eine Wohnung oder Wohnräumlichkeit für Freizeit- oder Erholungszwecke genutzt wird und somit nicht der Befriedigung eines ganzjährigen, mit dem Mittelpunkt der Lebensbeziehungen verbundenen Wohnbedürfnisses dient. "Illegale" Freizeitwohnsitze verfügen daher nicht über eine entsprechende Bewilligung als Freizeitwohnsitz oder Ausnahmegenehmigung.