Eine Doppelstaatsbürgerschaft liegt vor, wenn eine Person gleichzeitig die österreichische und mindestens eine weitere Staatsangehörigkeit besitzt. Grundsätzlich ist das österreichische Recht auf die Vermeidung von Mehrstaatigkeit ausgerichtet. Doppelstaatsbürgerschaft ist daher nur in Ausnahmefällen zulässig, etwa wenn ein besonders berücksichtigungswürdiger Grund vorliegt oder ein Interesse der Republik besteht.
> Finden Sie auf unserer Hauptseite alles zum Thema Doppelstaatsbürgerschaft Österreich | Doppelte Staatsbürgerschaft Österreich.