Ja, nach österreichischem Staatsbürgerschaftsrecht wird die österreichische Staatsbürgerschaft automatisch verloren (ex lege), wenn ohne vorherige Genehmigung eine fremde Staatsbürgerschaft angenommen wird. Dies soll die Entstehung von Doppelstaatsbürgerschaften vermeiden. Es ist daher zwingend notwendig, rechtzeitig eine Beibehaltungsbewilligung zu beantragen.
> Finden Sie auf unserer Hauptseite alles zum Thema Doppelstaatsbürgerschaft Österreich | Doppelte Staatsbürgerschaft Österreich.