Sprache auswählen

Bei Minderjährigen ist die Beibehaltung der Staatsbürgerschaft zu bewilligen, wenn dies dem Kindeswohl entspricht. Das Kindeswohl kann etwa durch familiäre Bindungen oder schulische/soziale Integration in Österreich begründet werden. Der VwGH legte § 28 Abs 1 Z 2 StbG dahingehend aus, dass Minderjährige bereits dann einen Rechtsanspruch auf Bewilligung haben, wenn die Doppelstaatsbürgerschaft dem Kindeswohl entspricht und seien bei der Prüfung die in § 138 ABGB angeführten Kriterien für das Kindeswohl zu beachten. So werden in § 138 Z 4 ABGB eben als wichtige Kriterien die Förderung u.a. der Entwicklungsmöglichkeiten genannt, verlässliche Kontakte und sichere Bindungen des Kindes nicht nur zu beiden Elternteilen, sondern auch zu wichtigen Bezugspersonen. Das „ Kindeswohl “ ist an sich ein objektives Kriterium.

 > Finden Sie auf unserer Hauptseite alles zum Thema Doppelstaatsbürgerschaft Österreich | Doppelte Staatsbürgerschaft Österreich.

Doppelstaatsbürgerschaft Österreich: Antrag bis Bewilligung - Welche Rolle spielt das Kindeswohl bei Minderjährigen?.