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Das Gesetz sieht keine verpflichtende Einbindung von Ministerien vor. In der Praxis holen Behörden jedoch oft Stellungnahmen ein, z.B. vom Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres. Diese dienen als Entscheidungshilfe, binden die Behörde aber nicht. Letztlich liegt die Bewertung bei der zuständigen Staatsbürgerschaftsbehörde (meist der Landesregierung).

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Doppelstaatsbürgerschaft Österreich: Antrag bis Bewilligung - Welche Rolle spielen Bundesministerien im Verfahren?.