Wann ist ein Selbständiger / Unternehmer als unselbstständiger Arbeitnehmer anzusehen?
Zur Abgrenzung zwischen Selbstständigkeit und Arbeitnehmer bzw.
Zur Abgrenzung zwischen Selbstständigkeit und Arbeitnehmer bzw. arbeitnehmerähnlichen Verhältnis ist auf die üblichen, im Arbeitsrecht allgemein anerkannten Begriffsinhalte wie folgt abzustellen:
- Persönliche Abhängigkeit (Weisungsrecht des Arbeitgebers)
- Wirtschaftliche Abhängigkeit
- Persönliche Arbeitspflicht
- Eingliederung des Arbeitnehmers in die Organisation des Betriebes
- Fehlen des Unternehmerrisikos
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Dienstvertrag |
Werkvertrag |
Geschuldet wird |
Arbeitsleistung, kein Erfolg |
Ein bestimmter Erfolg (Werk) |
Vertragsdauer |
Dauerschuldverhältnis: auf bestimmte oder unbestimmte Zeit festgelegt; |
Zielschuldverhältnis: nach Erbringung des Werkes endet das Vertragsverhältnis; |
Anspruch auf Entgelt |
für die Zur-Verfügung-Stellung der Arbeitskraft; Entlohnung nach Arbeitszeit |
nach Fertigstellung des vereinbarten Werkes; Bezahlung nach Erfolg; |
Unternehmerisches Wagnis (Risiko für die Nützlichkeit der Leistung) |
Trägt der Dienstgeber |
Trägt der Werkunternehmer |
Haftung |
Für ein Bemühen; Haftungsprivileg des Dienstnehmerhaft-pflichtgesetzes |
Für einen bestimmten Erfolg; Haftung nach allgemeinem Schadenersatzrecht; |
Ist Vertretung erlaubt? |
nein; die Arbeitsleistung muss persönlich erbracht werden |
Ja, auch ohne Zustimmung des Werkbestellers |
Weisungen des Dienstgebers |
den persönlichen (Verhalten, Organisation der Arbeit) und sachlichen Weisungen unterworfen |
nur den sachlichen Weisungen unterworfen |
Arbeitszeit, Arbeitsort |
vom Dienstgeber geregelt; volle Einbindung in die betriebliche Organisation; |
selbst zu bestimmen; |
Fürsorgepflicht des Arbeitgebers |
gegeben |
keine Fürsorgepflicht |
Betriebsmittel |
keine wesentlichen eigenen Betriebsmittel |
eigene Betriebsmittel |