Steuerreform: "Vermögensbezogene Steuern" - Änderungen bezüglich der Grunderwerbssteuer bei Grundstücksübertragungen innerhalb des Familienverbandes
Die lang erwartete Steuerreform, das innenpolitische Thema der vergangenen Monate, wurde am Freitag den 13.
Die lang erwartete Steuerreform, das innenpolitische Thema der vergangenen Monate, wurde am Freitag den 13. von der Regierung vorgestellt. Mehr "Geld im Börserl" sollen unter anderem Tarifänderungen in der Einkommensteuer bringen. Die Gegenfinanzierung sieht jedoch "vermögensbezogene Steuern" vor.
Schon vor der Steuerreform wurde der Erwerb von Grundstücken im Inland durch die sogenannte Grunderwerbssteuer besteuert.
Wichtige Änderungen betreffen nun im Speziellen die Übertragung von Grundstücken innerhalb des Familienverbands, wie z.B. bei Schenkungen oder Erbschaft. So soll zukünftig der Verkehrswert des Grundstückes als Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbssteuer herangezogen werden, nicht wie derzeit der dreifache Einheitswert. Man kann deshalb in den meisten Regionen (vor allem Städte) davon ausgehen, dass diese Änderung zu einer Erhöhung der Grunderwerbssteuer führen wird.
Außerdem soll der Verkehrswert, also der Wert des Grundstück auf dem Immobilienmarkt, in Zukunft progressiv besteuert werden.
Ein Beispiel: Ein Grundstück mit dem Verkehrswert von 600.000 Euro wird vererbt. Insgesamt entsteht so eine Steuerschuld von 11.250 Euro für den Steuerpflichtigen.
0-250.000 Euro |
besteuert mit 0,5 % |
=1.250 Euro |
250.001-400.000 Euro |
besteuert mit 2 % |
=3.000 Euro |
über 400.000 Euro |
besteuert mit 3,5 % |
=7.000 Euro |
Es empfiehlt sich geplante Grundstücksübertragungen innerhalb der Familie noch 2015 zu machen, besonders, wenn man beabsichtigt, dass das Grundstück längerfristig im Familienverband bleiben soll.