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Rückforderung des Netzzutrittsentgelts in Österreich – Was Sie wissen sollten

Netzzutrittsentgelt:Betreiber von Photovoltaikanlage wurden doppelt zur Kasse gebeten

In Österreich zahlen Unternehmen und Haushalte das Netzzutrittsentgelt für den Anschluss an das Stromnetz. Doch in den letzten Jahren gibt es vermehrt Fälle, in denen diese Entgelte zu Unrecht erhoben bzw. doppelt verrechnet wurden. Diese Problematik eröffnet nun die Möglichkeit zur Rückforderung, was sowohl für Privatpersonen als auch Unternehmen relevant ist.

Was ist das Netzzutrittsentgelt?

Das Netzzutrittsentgelt ist eine einmalige Gebühr, die in Österreich beim erstmaligen Anschluss an das Stromnetz oder bei einer Änderung eines bestehenden Anschlusses aufgrund einer Erhöhung der Anschlussleistung erhoben wird. Diese Gebühr wird von den Netzbetreibern verrechnet, um die unmittelbaren Kosten für die Errichtung sowie die Änderung eines Anschlusses zu decken. Doch was passiert, wenn dieses Entgelt zu hoch angesetzt oder ungerechtfertigt eingefordert wurde?

Gründe für eine Rückforderung:

Die Möglichkeit zur Rückforderung des Netzzutrittsentgelts kann in verschiedenen Fällen bestehen:

  • Überhöhte Berechnung: Wenn der Betrag des Entgelts höher ausfiel als gesetzlich zulässig.
  • Doppelte Verrechnung: Falls das Netzzutrittsentgelt mehr als einmal in Rechnung gestellt wurde.
  • Rechtswidrige oder fehlerhafte Abrechnungen: In manchen Fällen kann eine fehlerhafte Berechnung rechtlich anfechtbar sein, was zur Rückforderung berechtigt.

Rechtsgrundlage und Möglichkeiten der Rückforderung:

Für eine Rückforderung kommen mehrere rechtliche Grundlagen in Betracht. Zunächst sollte geprüft werden, ob die Abrechnung des Netzzutrittsentgelts den Vorgaben der Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetzes (ElWOG) entspricht. Betroffene haben das Recht, fehlerhafte oder unrechtmäßige Forderungen anzufechten und eine Rückzahlung zu verlangen.

Allgemeines Vorgehen bei der Rückforderung:

Prüfung der Unterlagen: Verbraucher sollten Rechnungen und Vertragsunterlagen sorgfältig prüfen, um mögliche Fehler zu identifizieren.

Aktuelle OGH-Entscheidung für Betreiber zu  1 Ob 85/24t vom 25.09.2024: Kein Netzzutrittsentgelt für Photovoltaikanlagen

Die jüngste Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) hat klargestellt, dass Betreiber von Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) kein Netzzutrittsentgelt zahlen müssen, wenn diese an einen bereits für die Stromentnahme genutzten Anschluss angeschlossen werden und innerhalb der vorhandenen Anschlusskapazität Deckung finden. Diese Entscheidung bringt Erleichterung für zahlreiche Haushalte und Unternehmen, die auf nachhaltige Energiegewinnung setzen.

Was regelt das Netzzutrittsentgelt für PV-Anlagen?

Das Netzzutrittsentgelt dient normalerweise dazu, die Kosten für den Anschluss an das öffentliche Stromnetz abzudecken. Dies ist zulässig, sofern neue Erzeugungsanlagen auf Basis erneuerbarer Energien angeschlossen oder die Leistungskapazität des bereits genutzten Anschlusses erhöht wird. Bislang wurde das Netzzutrittsentgelt in einigen Fällen auch Betreibern von Photovoltaikanlagen erneut in Rechnung gestellt, obwohl sie es bereits entrichtet hatten und keine höhere Kapazität in Anspruch nahmen. Der OGH hat jedoch klargestellt, dass das Entgelt dann nicht erhoben werden darf, wenn die Anlage an einen bereits vorhandenen Anschluss angeschlossen wird und innerhalb der Anschlusskapazität Deckung findet.

OGH-Urteil: Grundsatz und Folgen

Die Entscheidung des OGH führt einen entscheidenden Grundsatz ein: Wird an den bestehenden Netzanschlusspunkt eines Nutzers, der bereits für Strombezug genutzt wurde, erstmals eine Stromerzeugungsanlage innerhalb der vorhandenen Leistungskapazität angeschlossen, liegt kein Netzzutritt im Sinne des § 54 Abs. 1 ElWOG vor. Auch dann, wenn es sich bei der Anlage um eine Erzeugungsanlage auf Basis erneuerbarer Energieträger handelt, fällt kein Netzzutrittsentgelt an. 

Was bedeutet dies für Betreiber von PV-Anlagen?

Für Betreiber von PV-Anlagen zur Eigenversorgung ergeben sich aus dem Urteil zahlreiche Vorteile:

  • Kostenersparnis: Durch den Wegfall des Netzzutrittsentgelts sparen Betreiber eine erhebliche Summe bei der Installation einer PV-Anlage.
  • Förderung der Energiewende: Die Entscheidung des OGH unterstützt den Ausbau von PV-Anlagen und motiviert noch mehr Haushalte und Unternehmen, auf Solarenergie umzusteigen.
  • Klarheit bei der Planung: Betreiber haben nun Rechtssicherheit und können mit festen Kosten kalkulieren.

Vorgehen bei unberechtigter Forderung des Netzzutrittsentgelts:

Sollten Netzbetreiber weiterhin das Netzzutrittsentgelt für Photovoltaikanlagen fordern, besteht die Möglichkeit, diese Forderung anzufechten. Der OGH-Entscheid gibt Betreibern das Recht, unrechtmäßig geforderte Beträge zurückzufordern oder die Zahlung zu verweigern.

Prüfung der Abrechnung: Betreiber sollten zunächst alle relevanten Unterlagen auf Forderungen für das Netzzutrittsentgelt prüfen.
Rechtliche Beratung: Eine rechtliche Beratung kann helfen, die Forderung rechtssicher zurückzuweisen. Ein Anwalt kann den Netzbetreiber schriftlich darüber informieren, dass das Entgelt unrechtmäßig gefordert wurde und eine Rückzahlung oder Stornierung der Forderung verlangen.

Fazit:

Die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs schafft wichtige Klarheit und ist ein bedeutender Schritt in Richtung Förderung der Eigenversorgung durch Photovoltaik. Für Betreiber von PV-Anlagen bedeutet dies, dass sie von unnötigen Kosten entlastet werden und rechtliche Sicherheit genießen. Interessierte sollten das Urteil als Anlass nehmen, über die Installation einer Photovoltaikanlage nachzudenken – ohne Sorge vor zusätzlichen Kosten durch das Netzzutrittsentgelt.

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Rechtsartikel: Rückforderung des Netzzutrittsentgelts in Österreich – Was Sie wissen sollten.