Dies ist eine richterliche Entscheidung, mit welcher vor oder während eines Verfahrens ein Recht des Antragstellers gesichert werden soll. Einstweilige Verfügungen sind beispielsweise zur Sicherung einer Geldforderung (§ 379 EO), zur Sicherung von anderen Individualansprüchen (381 Z1 EO) oder zur Sicherung der sonstigen Rechtssphäre (Regelungs- oder Leistungsverfügungen zur Verhütung drohender Gewalt oder zur Abwendung eines drohenden unwiederbringlichen Schadens §381 Z 2 EO) vorgesehen.
Ihr Rechtsanwalt in Innsbruck, Anwalt Tirol & Wien.