Unter einer Zession wird die Übertragung einer Forderung des Altgläubigers auf den Neugläubiger verstanden. Der Schuldner muss einer Abtretung in der Regel nicht zustimmen, solange sich durch die Abtretung seine Rechtsposition nicht verschlechtert.
Ihr Rechtsanwalt in Innsbruck, Anwalt Tirol & Wien.