Unter einer Judikatschuld versteht man einen durch vollstreckbares Urteil zuerkannten Anspruch, welcher im Normalfall erst in 30 Jahren ab der Entscheidung verjährt.
Ihr Rechtsanwalt in Innsbruck, Anwalt Tirol & Wien.
Rechtswörterbuch
Unter einer Judikatschuld versteht man einen durch vollstreckbares Urteil zuerkannten Anspruch, welcher im Normalfall erst in 30 Jahren ab der Entscheidung verjährt.
Ihr Rechtsanwalt in Innsbruck, Anwalt Tirol & Wien.