Nein, das österreichische Staatsbürgerschaftsgesetz sieht die Vermeidung von Mehrstaatigkeit als Grundsatz vor. Der Erwerb einer fremden Staatsangehörigkeit führt grundsätzlich zum Verlust der österreichischen Staatsbürgerschaft, sofern nicht vorab eine Bewilligung zur Beibehaltung erteilt wurde (§ 27, § 28 StbG). In Österreich ist somit die Doppelstaatsbürgerschaft grundsätzlich untersagt. Sie ist jedoch in Ausnahmefällen möglich, etwa z.B. bei Geburt, wenn die Eltern unterschiedliche Staatsangehörigkeiten haben, oder bei besonderen Leistungen im Interesse der Republik.
> Finden Sie auf unserer Hauptseite alles zum Thema Doppelstaatsbürgerschaft Österreich | Doppelte Staatsbürgerschaft Österreich.