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Die Beibehaltung der Staatsbürgerschaft gemäß § 28 Abs 1 Z 1 StbG setzt voraus, dass der Antragsteller bereits Leistungen im Interesse der Republik Österreich erbracht hat oder aufgrund seiner bisherigen Entwicklung zukünftige Leistungen zu erwarten sind. Diese Leistungen müssen nicht außerordentlich sein – auch durchschnittliche Beiträge können ausreichen, sofern sie das Interesse der Republik tangieren. Entscheidend ist, dass die Leistungen in einem sachlichen Zusammenhang mit öffentlichen Belangen stehen, z.B. in den Bereichen Wissenschaft, Wirtschaft, Kunst oder Sport. Die Rechtsprechung betont, dass eine Prognose zukünftiger Leistungen ausreicht, sofern diese auf nachvollziehbaren Fakten basiert. Es müssen somit ganz konkrete Anhaltspunkte vorliegen, die eine positive Prognose rechtfertigen. Beispielsweise können bereits begonnene Projekte, berufliche Qualifikationen oder Kooperationen mit österreichischen Institutionen als Grundlage dienen. Der VwGH fordert eine fundierte Einschätzung der zukünftigen Leistungen, die auf nachweisbaren Fakten beruht.

Der Begriff „Leistung im Interesse der Republik“ umfasst alle Beiträge, die positiv auf Österreichs Ansehen, Wirtschaft oder Gesellschaft einwirken. Beispiele sind:

  • Wissenschaftliche Publikationen oder Forschungsprojekte mit internationaler Strahlkraft,
  • Kulturelle Aktivitäten (z.B. künstlerische Erfolge, die Österreich repräsentieren),
  • Wirtschaftliche Verdienste wie die Schaffung von Arbeitsplätzen oder Exportsteigerungen,
  • Sportliche Erfolge bei internationalen Wettbewerben.

Laut VwGH reichen wie angeführt auch durchschnittliche Leistungen, solange sie einen erkennbaren Nutzen für die Republik stiften. Anders als bei § 10 Abs 6 StbG („außerordentliche Leistungen“) ist hier keine Exzellenz erforderlich.

Auf Basis unserer Praxiserfahrungen ist eine positive Bewilligung allerdings oft nur mit einem spezialisierten und sehr erfahrenen Rechtsanwalt zu erreichen. 

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Doppelstaatsbürgerschaft Österreich: Antrag bis Bewilligung - Wie kann ich die Beibehaltung der österreichischen Staatsbürgerschaft aufgrund meiner Leistungen erreichen?.