Immobilienrecht Österreich, Immobilienerwerb Österreich -
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Immobilienrecht in Österreich, Ein weites Rechtsgebiet, Ihr Anwalt für das Immobilienrecht in Österreich
Das Rechtsgebiet Immobilienrecht umfasst verschiedenste Rechtsbereiche, ist sehr umfassend, kompliziert und beinhaltet auch unterschiedliche Regelungen in den neun Bundesländern in Österreich.
Mit dem Begriff Immobilienrecht ist daher die Summe aller Regelungen und Normen gemeint, die sich mit Immobilien beschäftigen. Unter Immobilien versteht man nicht nur bebaute und unbebaute Grundstücke, sondern auch zum Beispiel ein Haus oder eine Wohnung.
Immobilienrecht in Österreich, Der Immobilienkauf
Der klassische Bereich des Liegenschaftsrechtes umfasst den Liegenschaftskauf bzw. Liegenschaftsverkauf mit allen seinen damit verbundenen Fragen und Tätigkeiten. Grundsätzlich kann jede natürliche oder juristische Person (Gesellschaft, Stiftung, Genossenschaft, Verein) Immobilien in Österreich erwerben.
Beim Kauf bzw. Verkauf einer Liegenschaft, Wohnung, eines Hauses oder nur eines Grundstückes ist zuallererst die Überprüfung des jeweiligen Objektes Pflicht. In der Folge wird sodann zumeist der jeweilige Kaufvertrag oder Schenkungsvertrag oder Übergabevertrag errichtet und führt dieser Vertragsabschluss in Verbindung mit der Grundbuchseintragung sodann zum Übergang des Eigentums an der jeweiligen Liegenschaft, welcher auch dann im Grundbuch ersichtlich ist. Im Zusammenhang mit dem Eigentumsübergang sind auch verschiedenste Tätigkeiten durch den Rechtsanwalt als Vertragsrichter und Treuhänder durchzuführen. Diese Tätigkeiten gehen von der angeführten Prüfung der Immobilie, über die Vertragserrichtung und die Verwaltung des Kaufpreises bis hin zur Eintragung des Eintragungsrechtes, der Abführung der Steuern und Gebühren bis zur Organisation und Beurteilung der Verwaltung der Liegenschaft. Auch aus einer Liegenschaftstransaktion resultierende Streitigkeiten werden in der Regel von den involvierten Rechtsanwälten gelöst bzw. vor Gericht ausgetragen.
Der Erwerb von Immobilien in Österreich unterliegt grundsätzlich der Grunderwerbsteuer und fällt für die Eintragung des Eigentumsrechtes in das Grundbuch eine Eintragungsgebühr an.
Immobilienrecht in Österreich, Das Grundverkehrsrecht
Im Zusammenhang mit einem Liegenschaftsübergang ist im Rechtsgebiet des Immobilienrechtes auch das Grundverkehrsrecht zu sehen, welches den Eigentumsübergang an gewisse Voraussetzungen geknüpft.
Je nachdem wo sich die Immobilie in Österreich befindet, bedarf der Erwerb der Immobilie allenfalls einer Genehmigung gemäß dem jeweiligen Grundverkehrsgesetz des jeweiligen Bundeslandes. Diese Grundverkehrsgesetze regeln den Grunderwerb durch Inländer und enthalten darüber hinaus auch Regelungen für den Grunderwerb durch Ausländer. Für den Rechtserwerb durch Ausländer aus Nicht-EU-Staaten sehen die Grundverkehrsgesetze in der Regel ein Genehmigungsverfahren vor. Hier gilt aber, dass EU-Bürger österreichischen Staatsbürgern aufgrund der europarechtlichen Grundfreiheiten gleichgestellt sind.
Immobilienrecht in Österreich, Vom Baurecht bis zur Pacht
Abgesehen vom Immobilienerwerb umfasst das Immobilienrecht auch Fragen des Baurechtes, der Superädifikate, des Wohnungseigentums, des Bauträgervertragsrechts, des Raumordnungsrechts sowie auch Fragen zu Miete und Pacht. Beim Rechtsgebiet Immobilienrecht geht es selbstverständlich auch um die Frage von Änderungen an Immobilien wie zum Beispiel die Vereinigung von Grundstücken oder die Teilung von Liegenschaften.
Finden Sie auch mehr Informationen zum Immobilienrecht in unserer Wissensdatenbank oder unter dem Menüpunkt News.
Ihre Spezialist im Bereich Immobilienrecht - Dr. Wiesflecker
Aufgrund seiner mehrjährigen Tätigkeit in renommierten, international tätigen Wirtschaftskanzleien und seiner Spezialisierung im Bereich des nationalen und internationalen Vertragsrechtes sowie des Zivilrechtes verfügt Dr. Hannes Wiesflecker über das entsprechende Spezialwissen und jahrelange Erfahrung, um Liegenschaftstransaktionen erfolgreich umsetzen zu können.
In Bezug auf die Beurteilung von Fragen des Baurechtes, der Flächenwidmung, Raumordnung oder Fragen der Freizeitwohnsitznutzung verfügen Law Experts Rechtsanwälte über eine ausgewiesene Expertise in diesem Bereich.
Law Experts Rechtsanwälte verfügen über internationale Erfahrung und Standorte in Innsbruck, Telfs und Wien. Unser Partnernetzwerk hilft Ihnen, den optimalen Weg für Ihr Vorhaben zu finden und zu gehen.
Wir beraten und vertreten Sie gerne sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich umfassend in allen Bereichen des Immobilienrechtes. Unsere Leistungen umfassen u.a. folgende Bereiche:
- Umfassende Hilfestellungen bei der Suche nach einer Immobilie in dauerhafter Kooperation mit erfahrenen und seriösen Sachverständigen sowie Immobilienmaklern
- Beratung beim Ankauf von Immobilien und Immobiliengesellschaften, Vertragsgestaltung und -verhandlung, inkl. der Abklärung von Freizeitwohnsitzen
- Beratung beim Verkauf von Immobilien und Immobiliengesellschaften, Vertragsgestaltung und -verhandlung
- Prüfung der jeweiligen Liegenschaft und Erstellung von Kaufanboten oder Vorverträgen, Analyse allfälliger Problempunkte im Vorfeld
- Errichtung von Kaufverträgen, Schenkungsverträgen, Übergabeverträgen, Baurechtsverträgen oder Dienstbarkeitsverträgen
- Übernahme von entsprechenden Treuhandschaften und Sicherung von Kaufpreiszahlungen
- Abklärungen in allen Bereichen des Grundverkehrsrechtes und des Ausländergrundverkehrs
- Berechnung und Abfuhr der mit dem Immobilienerwerb im Zusammenhang stehenden Steuern und Gebühren
- Erstellung von Miet-, Nutzungs- und Pachtverträgen
- Erstellung sämtlicher sonstiger liegenschaftsbezogener Verträge (Dienstbarkeitsverträge etc.) samt grundbücherlicher Durchführung
- Vorbereitung und Begründung von Wohnungseigentum
- Abwicklung von Immobilienprojekten nach dem Bauträgervertragsgesetz
- Vertretung vor Gerichten und Schiedsgerichten in allen Angelegenheiten des Immobilienrechtes
Immobilienrecht Österreich, Immobilienerwerb Österreich: Finden Sie weitere ausgewählte Aspekte des Immobilienrechtes in Österreich wie folgt:
Immobilienrecht in Österreich, Eigentumserwerb
Im Immobilienrecht ist für den Eigentumserwerb von Immobilien der Abschluss eines gültigen Vertrages (zumeist Kaufvertrag) erforderlich, der die Einigung zwischen Verkäufer und Erwerber über Kaufgegenstand und Preis dokumentiert. Eine Formpflicht besteht nicht. Für die Durchführung des Kaufvertrages im Grundbuch ist aber eine schriftliche Urkunde nötig und sind die Unterschriften notariell zu beglaubigen.
Immobilienrecht in Österreich, Treuhandschaft und Sicherung des Kaufpreises
In der Regel vereinbaren die Parteien eines Liegenschaftskaufs, dass die Abwicklung der Zahlung des Kaufpreises gegen die Einverleibung des Eigentums durch einen Treuhänder sichergestellt wird. Dies folgt aus dem logischen Schluss, dass ein Käufer nicht den vollen Kaufpreis bezahlen will, bevor er sein Eigentum im Grundbuch sichergestellt sieht. Die in Österreich praktizierte Lösung, einen Treuhänder als neutrale Instanz einzuschalten, ist hier besonders effizient. Beim Treuhänder werden die grundbuchsfähigen Urkunden errichtet und vom Käufer der Kaufpreis hinterlegt. Der Treuhänder führt den Kaufvertrag im Grundbuch durch und wird der Kaufpreis erst weitergeleitet, wenn das Rechtsgeschäft durchgeführt ist. Scheitert die Durchführung des Kaufvertrages (zum Beispiel wegen einer fehlenden grundverkehrsbehördlichen Genehmigung), so hat der Treuhänder den Kaufpreis an den Käufer zu retournieren.
Oft ist es so, dass der Käufer die Mittel für den Ankauf der Liegenschaft nicht selbst aufbringen kann und hierfür eben eine Bank benötigt. In diesem Fall wird eine gesonderte Treuhandvereinbarung mit der Bank abgeschlossen und bezahlt die Bank den Kaufpreis direkt an den Treuhänder unter der Bedingung, dass der Treuhänder den Kaufpreis nur nach entsprechender Sicherstellung der Bank ausbezahlt.
Immobilienrecht in Österreich, Grundbuch
Das Grundbuch ist ein von den Bezirksgerichten geführtes öffentliches Verzeichnis, in das Grundstücke und die an ihnen bestehenden dinglichen Rechte eingetragen werden. Eine Grundbuchseinsicht ist für jeden möglich. Die Basis für das Grundbuch bildet der Kataster, weil er Katastralgemeinde und Grundstück definiert.
Ganze Grundstücke als auch Teilflächen von Grundstücken sind als Bestandteil eines Grundbuchskörpers zu verstehen. Teilflächen müssen durch Pläne genau bezeichnet sein.
Ab- und Zuschreibungen bei Grundstücken sind ebenso Eintragungen an einzelnen Bestandteilen des Grundbuchskörpers und sind daher der Einverleibung des Eigentumsrechtes gleichzustellen. Die Abschreibung eines Bestandteiles des Grundbuchskörpers und seine Zuschreibung zu einem anderen, schon bestehenden Grundbuchskörper oder die Eröffnung einer neuen Einlagezahl für diesen Bestandteil ist nur dann zulässig, wenn der abzuschreibende Teil genau bezeichnet ist und wenn die das Begehren begründenden Urkunden den zu einer Einverleibung des Eigentumsrechtes vorgeschriebenen Erfordernissen entsprechen.
An Urkunden, auf Basis derer eine bücherliche Eintragung vorgenommen werden soll, legt das Grundbuchsgesetz (GBG) einen strengen Maßstab (vgl §§ 26, 27 Abs 1, 31ff GBG). In diesen Urkunden müssen u.a. die an dem Rechtsgeschäft beteiligten Personen so bezeichnet werden, dass sie nicht mit anderen verwechselt werden können.
Durch die GB-Novelle 2008 wurde die Umstellung des händisch geführten Grundbuchs auf automationsunterstützte Datenverarbeitung (ADV) durchgeführt. Grundbuchsgesuche sind daher grundsätzlich elektronisch einzubringen.
Immobilienrecht in Österreich, Dienstbarkeiten
Dienstbarkeiten sind dingliche Rechte, die in das Grundbuch eingetragen werden können und somit gegenüber jedermann ersichtlich und wirksam sind. Für die Eintragung von Dienstbarkeiten muss ein entsprechender Rechtsgrund vorhanden sein und in der jeweiligen Vertragsurkunde angeführt sein. Eine typische Dienstbarkeit ist das Wohnungsrecht bzw. Fruchtgenussrecht, welches einer Person das lebenslange Recht einräumt, ein Objekt zu bewohnen bzw. die Früchte daraus zu ziehen.
Immobilienrecht in Österreich, Wohnungseigentum
Unter dem Begriff Wohnung ist ein baulich abgeschlossener, selbstständiger Teil eines Gebäudes, der nach seiner Art und Größe geeignet ist, der Befriedigung eines individuellen Wohnbedürfnisses von Menschen zu dienen.
Das Wohnungseigentum ist das dem Miteigentümer einer Liegenschaft eingeräumte dingliche Recht, ein Wohnungseigentumsobjekt ausschließlich zu nutzen und allein darüber zu verfügen.
Allgemeine Teile der Liegenschaft (etwa Treppenhaus, Heizungsanlagen, Garten, Dach) verbleiben im ideellen Miteigentum aller Wohnungseigentümer.
Immobilienrecht Österreich, Baurecht
Das Baurecht ist das Recht, ein Bauwerk auf fremden Grund für eine bestimmte Zeit mit Zustimmung des Eigentümers zu errichten bzw zu haben. Der Zweck des Baurechts ist die Verwertung der Liegenschaft, ohne dass der Eigentümer auf sein Eigentum verzichten muss. Das Baurecht muss für eine bestimmte Zeit begründet werden, die nicht kürzer als zehn Jahre und nicht länger als hundert Jahre sein darf. Im Regelfall erlischt das Baurecht durch Ablauf der vereinbarten Zeit.
Ein Baurecht entsteht durch die bücherliche Eintragung im Grundbuch aufgrund eines Vertrages. Das Baurecht wird als bücherliche Last des Grundstückes in jener Grundbuchseinlage, in der das Grundstück vorkommt, eingetragen.
Anderseits bezeichnet der Begriff Baurecht auch die Gesamtheit der Rechtsnormen, die das Bauen betreffen.