Strafen Freizeitwohnsitz: Verwaltungsübertretung gemäß § 13 Abs 1 lit a TROG 2022, unzulässige Freizeitwohnsitznutzung, Landesverwaltungsgericht Tirol
In der gegenständlichen Entscheidung des Landesverwaltungsgerichtes Tirol aus dem Jahre 2024 stellte dieses eine Verwaltungsübertretung gemäß § 13...
Sie haben eine Frage oder suchen kompetente Hilfe zum Thema Strafen Freizeitwohnsitz? Dann senden Sie uns eine E-Mail an office@law-experts.at oder rufen Sie einfach an: +43 512 586 586.