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Aufklärungspflicht des Arztes bezüglich einer operationsbedingten Verletzung (OGH 17. 12. 2012, 9 Ob 52/12f)

Der OGH stellte fest, dass die ärztliche Aufklärungspflicht auch Hinweise auf adäquate prophylaktische Behandlungsschritte zur Vermeidung oder Verringerung typischer Operationsrisiken umfasst, wie zB den Hinweis auf die Möglichkeit eines Zahnschutzes, mit welchem eine weitere Schädigung bereits lockerer Zähne aufgrund der Operation vermieden werden kann.

Ihr Rechtsanwalt in Innsbruck, Anwalt Tirol & Wien.

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