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Zivilprozesse im österreichischen Recht – Zivilverfahren in Österreich

Was ist ein Zivilprozess überhaupt? – Zivilverfahren in Österreich

Ein Gang zu Gericht ist meist keine angenehme Sache, aber manchmal unvermeidbar. Umso besser, wenn man dann über die wichtigsten Regeln Bescheid weiß.

Wir wollen in diesem Artikel einen Überblick über die wichtigsten Aspekte von Zivilprozessen geben, wie sie in Österreich geführt werden. Insbesondere wollen wir einen Blick werfen auf

  • die rechtlichen Grundlagen
  • die Arten von Zivilgerichten
  • die Klagearten
  • den Ablauf der Verfahren
  • die Kostentragung bei Zivilverfahren
  • was nach einem Urteil passiert.

In einem Zivilprozess wird über zivilrechtliche (oder privatrechtliche) Ansprüche entschieden, die eine Person gegen eine andere hat. Personen können dabei natürliche Personen wie Sie oder ich sein, oder es kann sich um juristische Personen (z.B. Unternehmen) handeln.

Zivilrechtliche Ansprüche bedeutet, dass die Ansprüche ihre Grundlage im Zivilrecht haben (im Gegensatz zum Öffentlichen Recht oder Strafrecht). Zum Zivilrecht gehören nicht nur Dinge wie Verträge, sondern auch Themen wie Schadenersatz, Testamente und Scheidungen.

Die rechtliche Grundlage für den Ablauf von Zivilprozessen sind die Jurisdiktionsnorm (JN) und die Zivilprozessordnung (ZPO) aus dem Jahr 1895. In der JN geht es vor allem um die Frage, welches Gericht für eine bestimmte Angelegenheit zuständig ist und wer die Organe der Gerichte sind. Die ZPO regelt dann den Ablauf von Prozessen. Die Gesetze wurden natürlich über die Jahre geändert und ergänzt, aber die Grundsätze der Zivilprozesse sind nach wie vor

  • die Mündlichkeit
  • die Öffentlichkeit
  • die freie Beweiswürdigung
  • und die Raschheit

der Verfahren.

Welche Gerichte gibt es? – Gerichte und Zivilverfahren in Österreich

Zu den ordentlichen Zivilgerichten gehören die Bezirksgerichte, Landesgerichte, Oberlandesgerichte und der Oberste Gerichtshof. In manchen Orten gibt es spezielle Bezirksgerichte für Handelssachen bzw. Handelsgerichte (auf Landesebene), bei denen Angelegenheiten verhandelt werden, die sich aus dem Handelsrecht ergeben. Spezielle Arten von Gerichten sind daneben noch die Arbeits- und Sozialgerichte sowie die Kartellgerichte.

Welches Gericht im Konkreten zuständig ist, richtet sich nach dem Streitwert (also dem Wert der Sache, um die es geht) und nach der Art der Sache, um die es geht. In erster Instanz sind jedenfalls die Bezirksgerichte oder Landesgerichte bzw. die spezialisierten Gerichte zuständig.

Bei den Richtern handelt es sich um Beamte, die vom Bundespräsidenten ernannt worden sind. Allerdings hat der Bundespräsident dieses Recht für die meisten Richterstellen an den Justizminister delegiert.

Eine Ausnahme von den beamteten Richtern bilden in der Zivilgerichtsbarkeit nur die „fachkundigen Laienrichter“, die in der Handelsgerichtsbarkeit, der Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit und der Kartellgerichtsbarkeit zum Einsatz kommen.

Für alle Richter gilt der Grundsatz, dass sie weisungsfrei, unversetzbar und unabsetzbar sind. Damit soll gewährleistet werden, dass Richter durch niemand unter Druck gesetzt werden können, Urteile zugunsten der einen oder anderen Partei zu fällen.

Auf was geklagt werden kann – Gerichtsverfahren in Österreich

So unterschiedlich wie das Leben sind auch die Arten von zivilgerichtlichen Klagen. Gemeinsam ist allen, dass sich zwei (oder mehrere) Parteien gegenüberstehen, die gegenüber der jeweils anderen Partei etwas mit Hilfe des Gerichts durchsetzen wollen. Man spricht hier auch von Kläger und Beklagtem.

Klagen vor österreichischen Zivilgerichten gehören immer zu einer der drei folgenden Kategorien:

  • Leistungsklagen: Der Kläger verlangt die Zahlung eines Betrages, die Herausgabe einer Sache o.ä.
  • Feststellungsklagen: Der Kläger fordert, dass das Gericht einen Sachverhalt feststellt, wie zum Beispiel das Erlöschen eines Rechtes
  • Rechtsgestaltungsklage: Der Kläger möchte vom Gericht eine Entscheidung, mit der eine bestehende rechtliche Situation verändert wird, wie zum Beispiel bei einer Scheidungsklage.

Bei den meisten Zivilverfahren besteht Anwaltspflicht, d.h. der Kläger (und auch der Beklagte) müssen durch Rechtsanwälte vertreten sein. Angesichts der Komplexität der Rechtsordnung und der Zivilprozessregeln ist dies auch angebracht, um die Parteien eines Zivilverfahrens vor Schaden zu schützen, der infolge Unwissens und Überforderung leicht eintreten kann.

Jeder Zivilprozess beginnt damit, dass der Kläger beim zuständigen Gericht die Klage einbringt. Diese Klage muss schon den wesentlichen Sachverhalt wiedergeben und vor allem muss sie auch definieren, worauf das Begehren des Klägers gerichtet ist, also was er erreichen möchte. Wenn es Beweismittel gibt, können auch diese schon umrissen werden.

Nachdem das Gericht die Klage erhalten hat, überprüft es seine Zuständigkeit und lässt dann dem Beklagten die Klage zukommen. Der Beklagte hat nun die Gelegenheit, auf die Klage zu antworten.

Der Verlauf eines Zivilprozesses in Österreich – Gerichte und Zivilverfahren

Danach beginnen die mündlichen Verhandlungen, in denen vom Gericht die Beweise geprüft werden. Zu den Beweisen gehören die Einvernahmen der Beteiligten und der Zeugen, aber auch Urkunden, Gutachten von Sachverständigen und der Augenschein (also die Inaugenscheinnahme eines Gegenstandes oder auch die Begehung einer Örtlichkeit). Grundsätzlich muss jede Partei Beweise für ihre Behauptungen liefern.

Übrigens sind die Parteien zwar gesetzlich verpflichtet, bei den Verhandlungen zu erscheinen und auszusagen, können aber nicht dazu gezwungen werden. Allerdings kann das Gericht eine solche mangelnde Kooperation indirekt sanktionieren, indem es sie bei der Beweiswürdigung zuungunsten der jeweiligen Partei wertet.

Zeugen wie Parteien sind verpflichtet, im Prozess die Wahrheit zu sagen.

Die Bewertung der Beweise obliegt allein dem Gericht und der Richter ist dabei vollkommen frei. Er muss am Schluss entscheiden, welches Vorbringen er persönlich für glaubhaft(er) hält.

Nach Abschluss der mündlichen Verhandlung (Beweisaufnahme) verkündet das Gericht dann sein Urteil. Abhängig vom Ausgang des Verfahrens wird dann auch über die Kosten des Verfahrens entschieden. Grundsätzlich gilt, dass die Partei, die zu 100% gewinnt, ihre Kosten von der unterlegenen Partei ersetzt bekommt. Die unterlegene Partei muss dann nicht nur die eigenen Kosten tragen, sondern auch die Kosten der anderen Partei sowie die Gerichtskosten. Wenn der Kläger nur teilweise Erfolg hat, werden die Kosten entsprechend aufgeteilt.

Im Falle von erfolgreichen Leistungsklagen muss der Beklagte nach Rechtskraft des Urteils die Leistung erbringen. Falls er dies nicht tut, folgt die zwangsweise Exekution.
Wenn Sie in der Situation sind, jemand klagen zu müssen, besprechen Sie dies auf jeden Fall mit einem Rechtsanwalt, der im jeweiligen Fachgebiet Erfahrung hat. Gleiches gilt natürlich auch, wenn Ihnen eine Klage ins Haus flattert. Gute Beratung schützt auf jeden Fall gegen unnötige Schäden!

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Rechtsartikel: Zivilprozesse im österreichischen Recht – Zivilverfahren in Österreich.