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Doppelbestrafung im Kontext von Freizeitwohnsitzen in Tirol – Rechtliche Grundlagen und Problematik

Rechtliche Grundlagen: Freizeitwohnsitze und ihre Regulierung

Die Frage der „Doppelbestrafung“ im Zusammenhang mit der Nutzung von Freizeitwohnsitzen ist ein viel diskutiertes Thema in Tirol, da die gesetzlichen Regelungen teils unklare Rechtsfolgen nach sich ziehen. Freizeitwohnsitze sind in Tirol streng reguliert, um den Bedarf an Dauerwohnsitzen zu sichern und spekulativen Immobilienhandel einzudämmen. Dabei kommt es immer wieder zu Verfahren, die den Vorwurf der mehrfachen Bestrafung aufwerfen, ein Prinzip, das durch das Verbot der Doppelbestrafung („ne bis in idem“) geschützt ist.

Die Tiroler Raumordnungsgesetze (§ 13 TROG 2022) legen fest, dass Freizeitwohnsitze nur in klar definierten Gebieten erlaubt sind. Ein Verstoß gegen diese Regelungen zieht Verwaltungsstrafen nach sich, die gemäß § 22 Verwaltungsstrafgesetz (VStG) verhängt werden. Das Prinzip der Doppelbestrafung besagt, dass eine Person nicht zweimal für dieselbe Tat bestraft werden darf. Dieser Grundsatz ist auch durch Art. 4 des 7. Zusatzprotokolls zur Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) verankert, die in Österreich Verfassungsrang hat.

Die Praxis zeigt jedoch, dass Freizeitwohnsitz-Nutzer in Tirol mit einer Vielzahl an Verwaltungsstrafen rechnen müssen, da Verstöße wiederholt festgestellt werden können, solange der illegale Zustand nicht behoben wird. Diese wiederholte Sanktionierung wirft die Frage auf, ob es sich hierbei um eine unzulässige Doppelbestrafung handelt.

Relevante Judikatur: Entscheidungen des Verwaltungsgerichtshofs und der Landesverwaltungsgerichte

Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat in mehreren Entscheidungen klargestellt, dass die Verhängung von Strafen wegen illegaler Freizeitwohnsitze grundsätzlich zulässig ist, solange der Rechtsverstoß andauert. In den Entscheidungen LVwG-2024/17/2438-2 und LVwG-2024/17/2439-2 wurde jedoch auch auf die Problematik einer möglichen Doppelbestrafung eingegangen. So stellt sich die Frage, ob die wiederholte Sanktionierung eines gleichbleibenden Sachverhalts nicht gegen das „ne bis in idem“-Prinzip verstößt.

Ein besonderes Augenmerk liegt auf der Entscheidung LVwG-2024/36/2013-1, in der das Tiroler Landesverwaltungsgericht den Standpunkt vertrat, dass die wiederholte Bestrafung nur dann zulässig ist, wenn der Gesetzesverstoß weiterhin aktiv aufrechterhalten wird. Entscheidend ist dabei die Frage, ob die Strafe als „fortgesetztes Delikt“ (gleichartiger Verstoß über einen längeren Zeitraum) behandelt wird.

Konflikte zwischen VStG und „ne bis in idem“

Gemäß § 22 VStG können Strafen mehrfach verhängt werden, solange der Verstoß nicht behoben wird. Dieses „Dauerordnungswidrigkeits“-Konzept steht jedoch in einem Spannungsverhältnis zum Doppelbestrafungsverbot. Die Rechtsprechung versucht, dies dadurch zu umgehen, dass jede Strafe als eigenständiger Verstoß interpretiert wird, sofern der Zustand nicht verändert wird. Kritiker argumentieren, dass dies eine Umgehung des verfassungsmäßigen Schutzes darstellt und den Zweck von Verwaltungsstrafen – nämlich die Verhaltenssteuerung – in Frage stellt.

Lösungsperspektiven und Reformbedarf

Die aktuelle Rechtslage verdeutlicht, dass die Regelungen zur Bestrafung bei Freizeitwohnsitzen mehr Klarheit und Kohärenz benötigen. Eine Möglichkeit wäre, die Regelungen im Tiroler Raumordnungsgesetz dahingehend zu präzisieren, dass die Androhung von Zwangsmaßnahmen anstelle wiederholter Strafen bevorzugt wird. Alternativ könnte auch ein abgestuftes Strafsystem eingeführt werden, das die Schwere der Verstöße berücksichtigt und damit Rechtsfrieden schafft.

Fazit zur Doppelbestrafung Freizeitwohnsitze

Die Problematik der Doppelbestrafung bei Freizeitwohnsitzen in Tirol wirft sowohl juristische als auch ethische Fragen auf. Während die Rechtsprechung in vielen Fällen die wiederholte Sanktionierung als zulässig ansieht, bleibt die Frage nach dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz und der Vereinbarkeit mit der EMRK weiterhin umstritten. Eine klarere gesetzliche Regelung und eine Harmonisierung der Judikatur sind essenziell, um diese Problematik zu lösen und Rechtssicherheit für alle Beteiligten zu schaffen.
Für weitere Informationen und bei Fragen steht unsere Kanzlei jederzeit zur Verfügung.

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Rechtsartikel: Doppelbestrafung im Kontext von Freizeitwohnsitzen in Tirol – Rechtliche Grundlagen und Problematik.