Neue Bundesregierung in Österreich: Das Regierungsprogramm für die Jahre 2025 - 2029 & geplante Änderungen im Staatsbürgerschaftsrecht
Geplante Änderungen im Staatsbürgerschaftsrecht
In einem Europa, welches zunehmend von konservativen Regierungen bestimmt wird, wirkt sich das naturgemäß auch auf die Regelungen im Staatsbürgerschaftsrecht aus. Das Regierungsprogramm 2025 sieht somit keine Abschaffung des Verbots der Doppelstaatsbürgerschaft in Österreich vor. Die Einbürgerung bleibt an strenge Integrationskriterien geknüpft, während Verwaltungsverfahren modernisiert werden sollen.
Das Regierungsprogramm 2025 enthält mehrere Punkte, die das österreichische Staatsbürgerschaftsrecht betreffen. Dabei werden teils verschärfte Voraussetzungen und neue integrationsbezogene Pflichten angekündigt, gleichzeitig sollen Verfahren entbürokratisiert werden. Insgesamt betont das Programm, dass die Staatsbürgerschaft ein „hohes Gut“ bleibt, das erst am Ende erfolgreicher Integration stehen soll. Im Folgenden sind die wesentlichen geplanten Änderungen und bestätigten Grundsätze zusammengefasst, inklusive relevanter Zitate aus dem Regierungsprogramm.
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Strengere Sprach- und Integrationsanforderungen: Die Koalitionsparteien kündigen Verschärfungen bei den Deutschkenntnissen und Integrationsanforderungen für Einbürgerungen an. Konkret soll sehr gute Deutschkenntnis auf Niveau B2 künftig Voraussetzung sein – ohne diese „besteht keine Chance mehr auf Erlangung der Staatsbürgerschaft“. Dies stellt eine Anhebung gegenüber bisherigen Anforderungen (bisher meist B1) dar. Zudem wird betont, dass die Staatsbürgerschaft erst nach erfolgreicher Integration verliehen werden soll.
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Pflicht-Integrationsprogramm und Staatsbürgerschaftskurs: Künftig soll die positive Absolvierung des Integrationsprogramms (etwa der Integrationsjahr-Module) verpflichtende Voraussetzung für die Verleihung der Staatsbürgerschaft sein. Zusätzlich wird ein verpflichtender Staatsbürgerschaftskurs beim Österreichischen Integrationsfonds (ÖIF) eingeführt, der vor der Einbürgerung positiv abgeschlossen werden muss. In diesem neuen Kurs liegt der Fokus auf Demokratieverständnis, europäischen Grundwerten sowie der Gleichstellung von Mann und Frau. Diese Maßnahme soll sicherstellen, dass Neo-Österreicher*innen mit den grundlegenden Werten und dem politischen System vertraut sind, bevor sie eingebürgert werden.
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Entbürokratisierung des Verfahrens: Trotz strengerer inhaltlicher Anforderungen soll das Verfahren zur Einbürgerung effizienter und bürgerfreundlicher werden. Das Programm spricht von „Entbürokratisierung der Prozesse“ im Staatsbürgerschaftsrecht. Beispielsweise sollen kleinere Verwaltungsübertretungen (geringfügige Ordnungswidrigkeiten) künftig kein Hindernis für eine Einbürgerung mehr darstellen. Auch will man den bürokratischen Aufwand reduzieren, etwa beim Nachweis der Aufenthaltsdauer oder des Einkommens, u.a. durch Digitalisierung und Evaluierung der Gebühren. Geplant ist weiters die Einführung eines „Antragstrackings“ in Pilotprojekten, damit Antragsteller den Fortschritt ihres Einbürgerungsverfahrens online nachvollziehen können. Diese Schritte sollen das Verfahren transparenter und schneller machen, ohne die inhaltlichen Kriterien zu senken.
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Erleichterungen für Schlüsselkräfte bei Einkommensnachweis: Für Personen in dringend benötigten Berufen (Mangelberufe/Fachkräfte) soll der Nachweis der Selbsterhaltungsfähigkeit flexibler gestaltet werden. Künftig möchte man hier den branchenüblichen Kollektivvertragslohn als Maßstab heranziehen. Das bedeutet, dass Fachkräfte, die in einem Mangelberuf das kollektivvertragliche Gehalt erzielen, die Einkommensvoraussetzung für die Staatsbürgerschaft erfüllen, selbst wenn dieses Gehalt unter allgemeinen Schwellen liegen sollte. Wichtig: Trotz dieser Erleichterung für Fachkräfte wird klargestellt, dass die Regelung zum Ausschluss von Sozialhilfe nicht aufgeweicht wird – Einbürgerungswerber dürfen also nach wie vor keine laufende Sozialhilfe beziehen, um die Voraussetzung des eigenen Lebensunterhalts zu erfüllen. Diese Bestimmung gilt dabei nur für die Antragstellerin bzw. den Antragsteller selbst (nicht etwa für Angehörige).
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Verschärfte Aberkennungsmöglichkeiten: Das Regierungsprogramm sieht vor, die Kriterien zur Aberkennung der Staatsbürgerschaft zu überprüfen und gegebenenfalls zu erweitern. Konkret sollen Möglichkeiten geschaffen werden, Staatsbürgerschaften leichter entziehen zu können, sofern bestimmte Voraussetzungen vorliegen. Obwohl keine Details im Programmtext genannt sind, deutet dies auf eine härtere Gangart hin, etwa bei Doppelstaatsbürgern, die für Terrororganisationen kämpfen oder ähnliches (ein Thema, das in der Vergangenheit diskutiert wurde). Die genauen neuen Aberkennungsgründe sollen erst evaluiert werden , bevor sie gesetzlich verankert werden.
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Besserer Schutz für Staatenlose: Geplant ist außerdem, den Schutz von staatenlosen Personen in Österreich zu verbessern. Dazu soll ein zugängliches, faires und effizientes Verfahren zur Feststellung von Staatenlosigkeit geprüft und etabliert werden. Dieses Verfahren soll internationalen Standards entsprechen und sicherstellen, dass tatsächlich Staatenlose als solche erkannt werden und ihre Rechte gewahrt bleiben. Indirekt könnte dies auch eine Klarheit darüber schaffen, in welchen Fällen Staatenlosen ein erleichterter Zugang zur Staatsbürgerschaft gewährt werden kann, da Österreich hier bisher restriktiv ist. Das Regierungsprogramm selbst erwähnt jedoch keine direkte Einbürgerungserleichterung für Staatenlose, sondern fokussiert auf die Statusfeststellung.
Bestätigung bestehender Grundsätze und Regelungen
Das Regierungsprogramm bekräftigt an mehreren Stellen, dass bestehende Prinzipien des Staatsbürgerschaftsrechts weiterhin gelten und nicht gelockert werden sollen:
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Staatsbürgerschaft als “hohes Gut”: Die Koalition stellt klar, dass die österreichische Staatsbürgerschaft weiterhin einen hohen Stellenwert hat und nicht leichtfertig vergeben werden soll. Wörtlich heißt es: „Die Staatsbürgerschaft ist ein hohes Gut und soll es auch bleiben. Sie steht am Ende des erfolgreichen Integrationsprozesses.“. Damit wird festgehalten, dass der bisherige Grundsatz – Staatsbürgerschaft erst nach vollständiger Integration und Erfüllen aller Voraussetzungen – aufrechterhalten bleibt. Frühere Debatten, etwa über Erleichterungen wie ein “ius soli light” für in Österreich geborene Kinder, finden im Programm keine Erwähnung; stattdessen bleibt man bei der Linie, dass Integration und genügend Aufenthaltszeit vorangehen müssen.
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Keine Aufweichung der Zugangskriterien: Trotz angekündigter Modernisierung wird ausdrücklich betont, dass es keine Senkung oder Verwässerung der Zugangsvoraussetzungen geben wird. Im Verwaltungskapitel heißt es dazu: „Modernisierung und Entbürokratisierung des Staatsbürgerschaftsrechts, ohne eine Aufweichung beim Zugang zur Staatsbürgerschaft.“. Das bedeutet, dass Einbürgerungsfristen, Erfordernisse und Hürden grundsätzlich bestehen bleiben oder sogar strenger gefasst werden (wie z.B. B2-Deutsch). Auch die finanziellen Voraussetzungen – insbesondere das Kriterium, nicht auf Sozialleistungen angewiesen zu sein – bleiben aufrecht. Insgesamt wird also kein “leichterer” Zugang geschaffen, sondern im Gegenteil der Kurs fortgesetzt, die Einbürgerung an erhebliche Integrationsleistungen zu knüpfen.
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Bekenntnis zu bestehenden Sonderregelungen: Bestehende Ausnahmeregelungen zugunsten bestimmter Personengruppen bleiben erhalten. Insbesondere bekennt sich die Regierung zum geltenden § 58c Staatsbürgerschaftsgesetz, der Nachkommen von NS-Verfolgten (Opfern der Shoah) einen erleichterten Zugang zur österreichischen Staatsbürgerschaft ermöglicht. Das Programm erwähnt ausdrücklich das „Bekenntnis und [die] Bewerbung der § 58c-Staatsbürgerschaft“ für Nachfahren von Holocaust-Opfern – ein Signal, dass diese seit 2020 bestehende Regelung weitergeführt und aktiv bekannt gemacht werden soll. Darüber hinaus wurden im Programm keine neuen Ausnahmen (etwa für bestimmte im Inland geborene Kinder oder langjährig Geduldete) erwähnt, was impliziert, dass Sonderwege außerhalb des § 58c nicht vorgesehen sind.
Angrenzende Bereiche und indirekte Auswirkungen
Obwohl das Regierungsprogramm keine weiteren expliziten Änderungen des Staatsbürgerschaftsrechts nennt, finden sich in den Kapiteln Migration, Integration und Verfassung einige Vorhaben, die indirekt Auswirkungen auf das Staatsbürgerschaftsrecht haben könnten:
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Restriktive Asyl- und Migrationspolitik: Das Kapitel Asyl/Migration zielt darauf ab, die Zuwanderung von Asylwerbern drastisch zu reduzieren. So soll u.a. das Gemeinsame Europäische Asylsystem genutzt werden, um Asylanträge im Inland auf null zu reduzieren, und der Familiennachzug wird vorübergehend gestoppt (unter Beachtung der EMRK). Weniger Zuzug von Flüchtlingen und Migranten bedeutet langfristig, dass weniger Personen den Status eines Asyl- oder subsidiär Schutzberechtigten erhalten, von dem aus sie später eine Einbürgerung anstreben könnten. Indirekt könnte diese Politik also die Zahl zukünftiger Einbürgerungen verringern, da der Pool an einwandernden Personen, die die strengen Kriterien irgendwann erfüllen könnten, kleiner gehalten wird. Zugleich wird an einer Kontingentlösung gearbeitet, orientiert an Integrationskapazitäten in Bereichen wie Bildung und Soziales , was signalisiert, dass Österreich die Aufnahme neuer Migranten eng begrenzen will – mit entsprechenden Konsequenzen für die Einbürgerungsstatistik in den Folgejahren.
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Fokus auf Integration von Migranten: In anderen Abschnitten wird verstärkt auf Integration gesetzt, was mittelbar die Grundlage für spätere Staatsbürgerschaften verbessert. Das Programm sieht etwa Maßnahmen zur Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen und Migranten vor – z.B. die Verbesserung der Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse und überregionale Jobvermittlung durch das AMS speziell auch für Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte. Ebenso gibt es Initiativen zur Integration im Schulwesen und eine Stärkung der Elternpflichten sowie der Integrationskompetenz von Pädagogen. All diese Integrationsbemühungen bedeuten, dass Zuwanderer besser in Sprache, Bildung und Arbeitsmarkt Fuß fassen sollen – was wiederum Voraussetzung dafür ist, die strengen Einbürgerungskriterien (Sprache, Einkommen, kein Strafregister) zu erfüllen. Eine gelungene Integration nach den Vorstellungen des Programms würde also mehr Migranten in die Lage versetzen, die Staatsbürgerschaft irgendwann zu erwerben (sofern die restriktive Zuwanderungspolitik sie überhaupt ins Land gelassen hat).
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Verwaltungsreform und Digitalisierung: Im Kapitel Verfassung, Menschenrechte und Verwaltung sind allgemeine Modernisierungsmaßnahmen vorgesehen, die auch das Staatsbürgerschaftsverfahren betreffen. Dazu gehört die bereits erwähnte Digitalisierung und Einführung von Antragstracking für Behördenverfahren. Eine effizientere Verwaltung könnte die Verfahrensdauer für Einbürgerungen verkürzen und Bürgernähe erhöhen. Zudem soll ein „zentrale Stelle zur Entbürokratisierung“ eingerichtet werden , welche auf Vorschläge reagiert – auch hier könnten Hürden im Staatsbürgerschaftsprozess identifiziert und abgebaut werden, solange sie nicht die inhaltlichen Kriterien betreffen. Insgesamt zeigt dies, dass technische Modernisierung und Transparenz vorangetrieben werden, was zukünftigen Einbürgerungswerbern zugutekommen kann, ohne die Sachkriterien zu ändern.
Doppelstaatsbürgerschaft im Regierungsprogramm 2025: Kommt eine Abschaffung des Verbots der Doppelstaatsbürgerschaft bzw. Mehrfachstaatsbürgerschaft?
Das Regierungsprogramm 2025 (Koalitionsabkommen der österreichischen Bundesregierung für die kommende Legislaturperiode) enthält die geplanten Vorhaben in diversen Politikfeldern. Im Beratungsalltag zur Doppelstaatsbürgerschaft kommt oft die Frage, ob die Abschaffung oder Änderung des Verbots der Doppelstaatsbürgerschaft bzw. der notwendigen Bewilligung gemäß § 28 Staatsbürgerschaftsgesetz (StbG) geplant ist. Insbesondere Auslandsösterreicher können den konservativen Ansatz im derzeitigen Staatsbürgerschaftsgesetz zur Vermeidung von Doppelstaatsbürgerschaften bzw. Mehrfachstaatsbürgerschaften nicht nachvollziehen.
Tatsächlich ist es so, dass die zunehmend konservativ geprägten Regierungen in Europa vielmehr die Mehrfachstaatsbürgerschaft als eine Gefahr für die nationale Identität ansehen und hier eher ein gegenteiliger Trend erkennbar ist.
In Deutschland wird die Frage der doppelten oder mehrfachen Staatsbürgerschaft ebenso wieder intensiv diskutiert. Insbesondere die CDU/CSU setzt sich für eine Rückkehr zu restriktiveren Regelungen ein. Im Januar 2025 äußerte CDU-Chef Friedrich Merz die Absicht, die von der Ampel-Koalition eingeführte generelle Zulassung der doppelten Staatsbürgerschaft rückgängig zu machen. Er betonte, dass die doppelte Staatsangehörigkeit nicht zum Regelfall werden solle, sondern auf begründete Ausnahmefälle beschränkt bleiben müsse. Diese Position spiegelt sich auch im Wahlprogramm der Union wider, das eine Rücknahme der erleichterten Einbürgerung und eine Vermeidung der doppelten Staatsangehörigkeit vorsieht. Die CDU betont dabei die Bedeutung der deutschen Staatsangehörigkeit als wertvolles Gut, das mit besonderen Rechten und Pflichten einhergeht. Bereits 1999 führte die Union eine Unterschriftenaktion gegen die Reform des Staatsbürgerschaftsrechts durch, die eine Ausweitung der doppelten Staatsangehörigkeit vorsah.
Auch in verschiedenen Kapiteln des Regierungsprogramms 2025 in Österreich zum Beispiel zur „Aufwertung der Staatsbürgerschaft unter Einbeziehung des Integrationsprogrammes“ werden mehrere Änderungen und Grundsätze für das Staatsbürgerschaftsrecht formuliert. Diese zielen vor allem auf eine Straffung des Einbürgerungsprozesses und höhere Integrationsanforderungen ab, ohne jedoch die grundsätzliche Strenge des Zugangs zur Staatsbürgerschaft aufzuweichen.
Fazit: Das Regierungsprogramm 2025 lässt erkennen, dass die künftige Regierung einer restriktiven, aber effizienteren Staatsbürgerschaftspolitik folgen will. Einerseits werden Hürden erhöht (höheres Sprachniveau, verpflichtende Kurse, schärfere Prüfung der Integration und potentielle Aberkennungen), andererseits sollen Verfahren vereinfacht und Integration gefördert werden, damit gut integrierte Personen die Staatsbürgerschaft reibungsfreier erlangen können. Gleichzeitig wird ausdrücklich festgehalten, dass es keine generelle Lockerung der Zugangsvoraussetzungen geben wird – im Gegenteil bleibt die Staatsbürgerschaft die Krönung eines gelungenen Integrationsweges. Die grundlegende Ausrichtung (strenge Kriterien, Nachweis von Deutschkenntnissen, eigenem Einkommen und Integration) wird also bestätigt und sogar verschärft, während Abläufe moderner und transparenter gestaltet werden sollen.
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