Ein Handelsvertreter ist selbständig tätig. Seine Hauptaufgabe besteht darin, für einen anderen ("den Unternehmer") Geschäfte über bewegliche Sachen zu vermitteln bzw. abzuschließen (§ 1 Abs 1 HVertrG). Er übt seine Tätigkeit gewerbsmäßig aus. Der Handelsvertreter ist nie selbst Vertragspartei eines Geschäfts, sondern wird im Namen und auf Rechnung des Unternehmers tätig. Das jeweilige Geschäft wird also demnach immer zwischen Unternehmer und Kunde geschlossen.
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