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Ex-tunc-Wirkung

Wenn ein Vertrag durch Ausübung eines Gestaltungsrechtes aufgehoben wird, welches sich beispielsweise aus einem Wurzelmangel oder einer Leistungsstörung ergibt, stellt sich die Frage, auf welchen Zeitpunkt die Beseitigung des Rechtsgeschäftes zu beziehen ist. Bei der schuldrechtlichen ex tunc Wirkung sind nicht nur zukünftige Vermögensverschiebungen nicht gerechtfertigt sondern alle aufgrund des Vertrages erhaltene Leistungen zurückzustellen. Wenn eine Aufhebung zudem sachenrechtlich ex tunc wirkt, so ist jeder derivative Erwerb eines dinglichen Rechtes unwirksam.

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Rechtswörterbuch - Ex-tunc-Wirkung