Eine touristische Vermietung ist oft nicht erlaubt, da hier neben der Frage, ob ein Freizeitwohnsitz genehmigt ist oder nicht, auch die Widmung der betroffenen Liegenschaft eine erhebliche Rolle spielt. Auch die Bauordnung ist hier zu beachten. § 13 Raumordnungsgesetz 2022, Tiroler (TROG 2022) ist weiter in Absatz 9 zu entnehmen:
9) Der Inhaber einer Ausnahmebewilligung im Sinn des Abs. 8 erster Satz darf den Freizeitwohnsitz nur für sich, seine Familie und seine Gäste verwenden. Die entgeltliche Überlassung des Freizeitwohnsitzes ist nicht zulässig.