Bei Verstößen drohen hohe Geldstrafen. Wird eine Immobilie illegal als Tiroler Freizeitwohnsitz genutzt, können Verwaltungsstrafen von bis zu 40.000 Euro (geplant bis zu 80.000 Euro) verhängt werden. Die jüngsten Entscheidungen des Landesverwaltungsgerichts bestätigen die Vorgangsweise und die Strafbescheide der Tiroler Behörden. In schweren Fällen kann die Behörde auch die Nutzungsuntersagung aussprechen oder die Zwangsversteigerung der Immobilie einleiten.