Die Freizeitwohnsitzquote begrenzt den Anteil der Freizeitwohnsitze in einer Gemeinde. Die Schaffung neuer Freizeitwohnsitze unterliegt strengen Vorschriften, um eine übermäßige Belastung der Infrastruktur und ein Ungleichgewicht auf dem Wohnungsmarkt zu vermeiden. Die Freizeitwohnsitzquote darf maximal 8 % betragen. Der Flächenwidmungsplan spielt dabei eine wichtige Rolle. Die Schaffung neuer Freizeitwohnsitze darf nur insoweit für zulässig erklärt werden, wenn dadurch die geordnete räumliche Entwicklung der Gemeinde entsprechend den Aufgaben und Zielen der örtlichen Raumordnung dadurch nicht beeinträchtigt wird.