Wie oft im Leben, hat gutes Service und eine hohe Qualifikation ihren Preis. So ist es naturgemäß auch mit einem hoch qualifizierten und erfahrenen Strafverteidiger. Hat man die finanziellen Möglichkeiten, sich selbst einen Rechtsanwalt als Strafverteidiger aussuchen zu können, dann spricht man von einer Wahlverteidigung. Man bezahlt daher seinen eigenen Strafverteidiger gemäß dem vereinbarten Honorar. Hat man diese finanziellen Möglichkeiten nicht, so kann man einen sogenannten Verfahrenshelfer bzw. Pflichtverteidiger beantragen. Den Pflichtverteidiger kann man sich nicht aussuchen sondern wird dieser zugeteilt. Im Rahmen der Pflichtverteidigung muss man somit als Klient mit dem zugewiesenen Rechtsanwalt / Strafverteidiger zufrieden sein, möglicherweise auch mit einem Rechtsanwalt, der gar keine oder sehr wenig Erfahrung im Bereich Strafverteidigung hat.