Hier kommt es darauf an, ob es sich um eine Vernehmung durch die Polizei oder die Staatsanwaltschaft handelt. Bei der polizeilichen Vernehmung müssen Sie nicht zwingend erscheinen. Als Beschuldigter haben Sie überdies das Recht, die Aussage zu verweigern. Beim Fernbleiben bei einer Ladung durch das Strafgericht muss man als Beschuldigter mit einer zwangsweisen Vorführung rechnen.