Solange kein erfahrener Strafverteidiger an Ihrer Seite ist, besteht das Risiko, dass vermeidbare Fehler passieren. Eine Beauftragung ist daher so früh wie möglich zu empfehlen, also wenn Sie selbst damit rechnen, dass ein Strafverfahren gegen Sie läuft. Möglicherweise steht sogar eine Hausdurchsuchung oder gar eine Verhaftung bevor. Spätestens aber wenn Sie einen Ladung durch die Polizei erhalten haben, sollten Sie einen Strafverteidiger kontaktieren, jedenfalls, wenn eine Anklageschrift zugestellt wurde.