Die generelle Zulassung der Doppelstaatsbürgerschaft steht in Österreich derzeit nicht bevor. Das österreichische Staatsbürgerschaftsgesetz verfolgt weiterhin den Grundsatz der Vermeidung von Mehrstaatigkeit. Nach wie vor gilt: Wer freiwillig eine fremde Staatsangehörigkeit erwirbt, verliert grundsätzlich die österreichische Staatsbürgerschaft, sofern nicht vorab eine Bewilligung zur Beibehaltung nach § 28 StbG erteilt wurde. Ausnahmen bestehen lediglich für bestimmte Personengruppen, wie Nachkommen von NS-Verfolgten (§ 58c StbG), bei Geburt durch Abstammung oder in besonders berücksichtigungswürdigen Einzelfällen.
Obwohl in anderen europäischen Ländern eine Liberalisierung stattgefunden hat, zählt Österreich weiterhin zu den restriktivsten Staaten Europas in Bezug auf die Anerkennung von Doppelstaatsbürgerschaften. Politische Initiativen zur generellen Öffnung werden zwar regelmäßig diskutiert, bislang gibt es aber keine konkreten Gesetzesvorhaben oder Anzeichen für eine baldige Änderung der Rechtslage. Im Gegenteil, die konservativen Tendenzen in Europa weisen eher darauf hin, dass diese Linie in anderen Ländern möglicherweise wieder verschärft wird. So wird auch in Deutschland wieder das Verbot der mehrfach Staatsbürgerschaften diskutiert. Wer eine Doppelstaatsbürgerschaft anstrebt, muss daher weiterhin auf die bestehenden Ausnahmebestimmungen zurückgreifen und ein individuelles Beibehaltungsverfahren durchlaufen. Mehr Informationen in unserem Rechtsartikel über das Regierungsprogramm für die Jahre 2025 - 2029 & geplante Änderungen im Staatsbürgerschaftsrecht.
> Finden Sie auf unserer Hauptseite alles zum Thema Doppelstaatsbürgerschaft Österreich | Doppelte Staatsbürgerschaft Österreich.