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Dies ist die bereicherungsrechtliche Rückforderungsklage bei nachträglichem Wegfall des Leistungszweckes. Wenn der rechtliche Grund eine Sache zu behalten aufgehört hat, kann der Leistende diese zurückfordern. Beispielsweise, bei der Wandlung eines Kaufvertrages, wird dieser durch die Wandlung ex tunc aufgehoben. Weil der rechtliche Grund die Sache zu behalten aufgehört hat, können bereits geleistete Sachen und der Kaufpreis gemäß § 1435 ABGB zurückgefordert werden.

Ihr Rechtsanwalt in Innsbruck, Anwalt Tirol & Wien.

Rechtswörterbuch - Condictio causa finita