Seit einigen Jahren kommt es in Tirol zu verstärkten Überprüfungen von Freizeitwohnsitzen und wurde die über Jahrzehnte hinweg oft tolerierte Nutzung als Freizeitwohnsitz in vielen Tiroler Gemeinden einer genauen Prüfung unterzogen. Die Bürgermeister schauen bei den Freizeitwohnsitzen - insbesondere in den sehr stark touristisch genutzten Gebieten wie z.B. Großraum Kitzbühel - genauer hin und reagieren die Bezirksbehörden mit saftigen Strafen. In Bezug auf die Strafhöhe würde es allerdings noch deutlich Luft nach oben geben. Wird nämlich eine Immobilie illegal als Freizeitwohnsitz genutzt, können sogar Verwaltungsstrafen von bis zu 40.000 Euro (geplant bis EUR 80.000) verhängt werden. Die jüngsten Entscheidungen des Landesverwaltungsgerichts bestätigen Strafen von bis zu 4.000 Euro. Zu beachten ist allerdings auch, dass die Strafen zumeist erst der Anfang weiterer Probleme sind. So verhängt der Bürgermeister in der Regel auf eine rechtskräftige Strafe auch ein Benützungsverbot der jeweiligen Immobilie.
Mehr dazu in unserem Rechtsartikel: Verwaltungsübertretung gemäß § 13 TROG und unzulässige Freizeitwohnsitznutzung