Rechtsnews Seite 2 von 7
Über die Anwendbarkeit des KSchG (OGH 27.06.2013, 1 Ob 14/13k)
Über die Anwendbarkeit des KSchG (Konsumentenschutzgesetz) (OGH 27.06.2013, 1 Ob 14/13k)
Grundsätzlich obliegt es demjenigen, der den Schutz der Bestimmungen des KSchG für sich beansprucht, die Voraussetzungen für dessen Anwendung zu behaupten und nachzuweisen. Zudem hat derjenige zu erklären, dass er die Bestimmungen des I. Hauptstück auf ein von ihm abgeschlossenes Rechtsgeschäft angewendet haben möchte (RIS-Justiz RS0065220; RS0065264). Jedoch gilt der Grundsatz, dass die Voraussetzungen für eine Anwendbarkeit des KSchG zu behaupten sind, nur dann uneingeschränkt, wenn sich die Eigenschaft als Verbraucher nicht ohnedies ganz klar aus den Umständen ergibt (6 Ob 35/00s).
Zugaben als aggressive oder sonst unlautere Geschäftspraktik? ( OGH 18.06.2013, 4 Ob 100/13 d)
Zugaben als aggressive oder sonst unlautere Geschäftspraktik? (OGH 18.06.2013, 4 Ob 100/13 d)
Zum Verständnis vorab: Durch die Novelle des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb, welches 2007 in Kraft getreten ist, wurde eine „schwarze Liste“ eingeführt. Diese enthält zahlreiche Verbote irreführender oder aggressiver Verhaltensweisen, die auf jeden Fall eine Rechtsverletzung begründen. Viele der genannten Methoden wurden auch schon bisher nach der Rechtsprechung des OGH als unzulässig ausgesprochen. Die schwarze Liste ermöglicht Betroffenen eine leichtere Nachvollziehbarkeit der Verbote.[1] Die schwarze Liste befindet sich im Anhang des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb. § 9a UWG enthielt eine eigene Bestimmung in welchen Fällen jemand wegen unentgeltlicher Zugaben auf Unterlassung und Schadenersatz in Anspruch genommen werden kann. Dieser Paragraph wurde mit dem Kartell- und Wettbewerbsrechts-Änderungsgesetz 2012 aufgehoben.
Zur Anmaßung einer Dienstbarkeit
Zur Anmaßung einer Dienstbarkeit (OGH 16.07.2013, 5 Ob 253/12k)
Klägerin und Beklagte sind Eigentümerinnen zweier benachbarter Liegenschaften. Auf dem klägerischen Grundstück wurde von der Gemeinde ein Weg errichtet. Dies tat die Gemeinde aufgrund zweier zuvor, einerseits mit der Klägerin und andererseits mit der Beklagten, geschlossenen Verträge. Die Klägerin berechtigte durch die vertragliche Vereinbarung die Gemeinde zur Errichtung einer Zufahrt für das Grundstück der Beklagten auf Gemeindekosten.
Absetzbarkeit eines im Wohnungsverband gelegenen Arbeitszimmers (VwGH 25.07.2013, 2011/15/0104)
Absetzbarkeit eines im Wohnungsverband gelegenen Arbeitszimmers (VwGH 25.07.2013, 2011/15/0104)
Im Rahmen der Arbeiterveranlagung wurden von einem aufgrund einer langjährigen Krebserkrankung körperlich behinderten Journalisten, der in den Jahren 2006 bis 2008 als Kommunikationsleiter einer AG nichtselbständig tätig war, Aufwendungen für ein im Wohnungsverband gelegenes Arbeitszimmer geltend gemacht. Diese Aufwendungen wurden weder vom Finanzamt noch vom UFS berücksichtigt, welche davon ausgingen, dass das Arbeitszimmer nicht den Mittelpunkt der vom Journalisten ausgeübten Tätigkeit als Kommunikationsleiter der AG bilde und überdies auch nicht notwendig sei, weil ihm ohnehin ein Arbeitsplatz bei der AG zur Verfügung stehe.
Laut § 20 Abs 1 Z 2 lit. d EStG dürfen Aufwendungen oder Ausgaben für ein im Wohnungsverband gelegenes Arbeitszimmer und dessen Einrichtung sowie für Einrichtungsgegenstände der Wohnung grundsätzlich nicht bei den einzelnen Einkünften abgezogen werden. Bildet das im Wohnungsverband gelegene Arbeitszimmer jedoch den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit des Steuerpflichtigen, sind die darauf entfallenden Aufwendungen und Ausgaben abziehbar.
Wann liegt ein offenkundiger Mangel vor? (OGH 27.06.2013, 1 Ob 14/13k)
Wann liegt ein offenkundiger Mangel vor? (OGH 27.06.2013, 1 Ob 14/13k)
Die Kläger erwarben von der beklagten Partei eine Liegenschaft, auf der sich ein Einfamilienhaus befindet. Im Vertrag wurde ausdrücklich festgehalten, dass den kaufenden Parteien bekannt ist, dass im Kellergeschoss Durchfeuchtungen des Mauerwerks vorhanden sind. Die Kläger begehrten von der Beklagten die für die Sanierung der Feuchtigkeitsisolierung notwendigen Kosten. Dagegen wendete die beklagte Partei ein, dass die Durchfeuchtung der Kellerwände bei bloßem Augenschein offenkundig gewesen sei und zudem mit den Klägern besprochen wurden. Die Kläger brachten dagegen vor, dass sich die von ihnen akzeptierte Mangelhaftigkeit nur auf die Durchfeuchtung selbst erstrecke, nicht aber auch auf die fehlerhafte Isolierung als deren Ursache. Das Erstgericht gab ihrer Klage statt. Das Berufungsgericht wies das Klagebegehren ab. Der Oberste Gerichtshof bestätigte die Abweisung der Klage.
Wegehalterhaftung oder Haftung ex contractu bei Mountainbike-Strecke? (OGH 17.7.2013, 3 Ob 132/13b)
Wegehalterhaftung oder Haftung ex contractu bei Mountainbike-Strecke? (OGH 17.7.2013, 3 Ob 132/13b)
Im Jahr 2011 stürzte der Kläger mit seinem Mountainbike auf einem Forstweg über zwei Frostbeulen. Die beklagte Partei, welche die Verfügungsberechtigte des Weges ist, hatte zuvor mit einem Tourismusverband eine Vereinbarung geschlossen, in welcher sie den Weg für Radfahrer freigab. Durch die Vorinstanzen wurde sowohl eine vertragliche als auch eine deliktische Haftung verneint.
Gegen das Berufungsurteil erhob der Kläger außerordentliche Revision. Darin brachte er vor, dass er Rechtsprechung dazu vermisse, ob der zwischen der beklagten Partei und dem Tourismusverband geschlossene Vertrag Grundlage für eine Haftung der Beklagten nach dem Grundsatz des „Vertrags mit Schutzwirkung zugunsten Dritter“ sein könnte.
Prozessuale Handlungsfähigkeit und Wirksamkeit der Zustellung (VwGH 14.12.2012, 2011/02/0053)
Prozessuale Handlungsfähigkeit und Wirksamkeit der Zustellung (VwGH 14.12.2012, 2011/02/0053)
Der Beschwerdeführer wurde mittels Straferkenntnis für schuldig befunden und zu einer Geldstrafe verurteilt. Gegen dieses erhob der Beschwerdeführer Berufung, in welcher er, wie auch in der nachfolgenden Stellungnahme, als auch schon zuvor bei seiner Aussage als Beschuldigter vor der Behörde erster Instanz, auf seine psychische Erkrankung hinwies. Außerdem erklärte er unter damit zusammenhängenden Konzentrationsstörungen zu leiden und der Unterstützung seiner Schwester zum Abfassen von Schriftsätzen zu bedürfen. Zudem bestritt er überhaupt in der Lage gewesen zu sein, der Behörde zu antworten. Sowohl Berufung als auch die im Anschluss daran verfasste Stellungnahme wurden von der belangten Behörde als verspätet zurückgewiesen.
Absetzbarkeit eines im Wohnungsverband gelegenen Arbeitszimmers
Absetzbarkeit eines im Wohnungsverband gelegenen Arbeitszimmers (VwGH 25.07.2013, 2011/15/0104)
Im Rahmen der Arbeiterveranlagung wurden von einem aufgrund einer langjährigen Krebserkrankung körperlich behinderten Journalisten, der in den Jahren 2006 bis 2008 als Kommunikationsleiter einer AG nichtselbständig tätig war, Aufwendungen für ein im Wohnungsverband gelegenes Arbeitszimmer geltend gemacht. Diese Aufwendungen wurden weder vom Finanzamt noch vom UFS berücksichtigt, welche davon ausgingen, dass das Arbeitszimmer nicht den Mittelpunkt der vom Journalisten ausgeübten Tätigkeit als Kommunikationsleiter der AG bilde und überdies auch nicht notwendig sei, weil ihm ohnehin ein Arbeitsplatz bei der AG zur Verfügung stehe.
Laut § 20 Abs 1 Z 2 lit. d EStG dürfen Aufwendungen oder Ausgaben für ein im Wohnungsverband gelegenes Arbeitszimmer und dessen Einrichtung sowie für Einrichtungsgegenstände der Wohnung grundsätzlich nicht bei den einzelnen Einkünften abgezogen werden. Bildet das im Wohnungsverband gelegene Arbeitszimmer jedoch den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit des Steuerpflichtigen, sind die darauf entfallenden Aufwendungen und Ausgaben abziehbar.
- Haftung der Bank für mangelnde Aufklärung über Risiken beim Fremdwährungskredit (OGH 05.04.2013, 8 Ob 66/12g)
- Wann liegt eine Diskriminierung bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses vor? (OGH 24. 7. 2013, 9 ObA 40/13t)
- Kauf eines Hauses in Kenntnis von Feuchtigkeitsschäden: Gewährleistung? (OGH 27. 6. 2013, 1 Ob 14/13k)
- Welche Haftung droht bei privater Geburtstagsparty? (OGH 18. 7. 2013 1 Ob 122/13t)