Rechtsanwalt Österreich Italien | Ihre Kanzlei für den italienisch-österreichischen Rechtsverkehr - In Kooperation mit RA/Avv. Dr. Thomas Pichler (RAK Bozen, Italien)
Law Experts Rechtsanwälte - Ihre Experten für Italien & Österreich | Rechtsanwalt Österreich Italien
Die Law Experts Rechtsanwaltskanzlei Dr. Wiesflecker steht für maßgeschneiderte Rechtsberatung, die über nationale Grenzen hinausgeht. Unsere Kanzlei bietet Ihnen nicht nur umfassende Expertise im österreichischen Recht, sondern auch im internationalen und insbesondere auch im italienisch-österreichischen Rechtsverkehr. Durch unsere enge Zusammenarbeit mit unserem Kooperationspartner, dem italienischen Rechtsanwalt/Avvocato Dr. Thomas Pichler, LL.M.Eur (Of Counsel) garantieren wir Ihnen eine herausragende Betreuung in beiden Jurisdiktionen und auf Deutsch und Italienisch.
Vorausschauende Beratung – Ihre Vorteile durch fundierte Rechtsberatung Italien & Österreich
Unser Beratungsansatz fokussiert auf die Vermeidung von Konflikten durch präzise und vorausschauende Beratung und Vertragsgestaltung. Wir kümmern uns um die sorgfältige Ausarbeitung von Verträgen, die Integration von Gerichtsstands- und Rechtswahlklauseln sowie die Vermeidung potenzieller Streitpunkte. Durch unsere proaktive Herangehensweise schützen wir Ihre Interessen und schaffen einen rechtssicheren Rahmen für Ihre geschäftlichen und privaten Aktivitäten.
Effiziente Prozessvertretung und grenzüberschreitende Expertise Italien & Österreich
Sollte es trotz aller Vorsichtsmaßnahmen zu rechtlichen Auseinandersetzungen kommen, stehen wir Ihnen als erfahrene Prozessanwälte zur Seite. Mit unserer umfassenden Expertise in der Prozessführung und Schiedsgerichtsbarkeit sind wir bestens gerüstet, um Ihre Interessen vor Gericht und in Schiedsverfahren erfolgreich zu vertreten. Unser Ziel ist es, Sie durch alle Phasen des Verfahrens zu begleiten und Ihre Position klar und überzeugend darzustellen.
Italian Desk– In Kooperation mit dem italienischen Anwalt Thomas Pichler
Dank unserer Kooperation mit Dr. Thomas Pichler, einem sehr erfahrenen italienischen Anwalt, bieten wir Ihnen exklusive Rechtsberatung auf Italienisch und Deutsch im italienisch-österreichischen Rechtsverkehr. Avvocato Dr. Pichler, der sowohl in Italien als auch in Österreich umfassend ausgebildet ist, bringt seine langjährige Erfahrung und sein Fachwissen in den Bereichen internationales Unternehmensrecht, internationales Privatrecht, europäisches und internationales Zivilverfahrensrecht sowie grenzüberschreitende Verlassenschaftsverfahren ein.
Dr. Thomas Pichler, LL.M.Eur (Of Counsel), Rechtsanwalt/Avvocato (RAK-Bozen, Kanzleisitz Bozen)
Dr. Thomas Pichler hat an den Universitäten Bologna (Dottore in Giurisprudenza), München (LL.M. in europäischem und internationalem Wirtschaftsrecht) und Wien (Doktor der Rechtswissenschaften sowie Schwerpunktausbildung in internationalem Privatwirtschaftsrecht und Rechtsvergleichung) studiert. Er absolvierte sein Gerichtsjahr in Innsbruck und arbeitete bei einer renommierten Wirtschaftskanzlei in Wien. Aufgrund seiner Ausbildung und seiner beruflichen Tätigkeit verfügt Dr. Pichler über große Erfahrung im Bereich des italienisch-österreichischen Rechtsverkehrs und bei der Beratung zu grenzüberschreitenden Sachverhalten.
Als italienischer Anwalt arbeitet Dr. Pichler insbesondere auf den Gebieten des internationalen Unternehmensrechts, des internationalen Privatrechts, des europäischen und internationalen Zivilverfahrensrechts, des internationalen Transportrechts und des internationalen Verlassenschaftsrechts vertrauensvoll mit seinem österreichischen Kollegen Dr. Hannes Wiesflecker zusammen.
Ihre Vorteile durch die Zusammenarbeit mit unserem Italian Desk:
- Praxiserfahrene Experten: Unsere Beratung erfolgt durch hochqualifizierte Anwälte aus Österreich und Italien, die sich durch umfangreiche Erfahrung in grenzüberschreitenden Rechtsfragen auszeichnen.
- Individuelle Betreuung: Wir bieten Ihnen maßgeschneiderte Lösungen, die exakt auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt sind, sowohl in deutscher als auch in italienischer Sprache.
- Verständliche Beratung: Unser Team gewährleistet klare und zielorientierte Kommunikation in beiden Sprachen, um Ihre rechtlichen Anliegen effizient und präzise zu bearbeiten.
- Internationales Netzwerk: Durch unser exklusives Netzwerk von Partnerkanzleien weltweit profitieren Sie von umfassender Unterstützung auf globaler Ebene.
Ein engagiertes Team – Ihre Ansprechpartner bei Law Experts Italien & Österreich
Dr. Hannes Wiesflecker und Dr. Thomas Pichler stehen Ihnen als erfahrene Juristen mit umfassendem Fachwissen zur Verfügung. Dr. Wiesflecker bringt seine Expertise aus internationalen Wirtschaftskanzleien in den Bereichen Vertragsrecht, Zivilrecht und Prozessführung ein. Dr. Pichler, mit seinem fundierten Wissen in europäischem und internationalem Recht, ergänzt unser Team durch seine spezialisierte Kenntnis im italienischen Rechtsbereich.
International verbunden, regional verankert: Rechtsanwälte Italien & Österreich
Mit unserem Standort in Innsbruck und unserer Sprachstelle in Wien sowie einem weitreichenden Netzwerk von Partnerkanzleien bieten wir Ihnen sowohl lokale Expertise als auch internationale Unterstützung. Unser Engagement für Ihre Interessen erstreckt sich über Grenzen hinweg und sichert Ihnen eine umfassende und erstklassige Betreuung.
Beratungsschwerpunkte bei Law Experts Rechtsanwälte
Wir beraten Sie individuell und exakt auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten. Law Experts Rechtsanwälte betreuen Sie in Österreich und Italien insbesondere in folgenden Rechtsgebieten:
- Zivilrecht, Schadenersatzrecht und Prozessführung
- Vertragserrichtung und AGBs
- Liegenschaftsrecht / Immobilienrecht, Immobilienkaufverträge und Wohnrecht
- Bau- und Raumordnungsrecht, Baumängel und Bauverfahren
- Gemeinde- und Verwaltungsrecht
- Unternehmens- & Gesellschaftsrecht und Unternehmensgründung
- Vertriebsrecht & Ausgleichsanspruch, Handelsvertreterrecht
- Transportrecht, Speditionsrecht, Frachtrecht
- Staatsbürgerschaftsrecht und Antrag auf Bewilligung der Doppelstaatsbürgerschaft
- Straf- und Wirtschaftsstrafrecht
Dank unserer tiefgehenden Expertise im italienischen und österreichischen Recht sind wir in der Lage, Sie nahtlos durch die komplexen rechtlichen Anforderungen beider Systeme zu führen und Ihnen maßgeschneiderte Lösungen für grenzüberschreitende Geschäfte und Rechtsfragen anzubieten.
Gemeinsamkeiten zwischen dem italienischen und österreichischen Recht -
Rechtsanwälte Italien & Österreich | Rechtsanwalt Österreich Italien
Die Rechtsordnungen Italiens und Österreichs weisen zahlreiche Gemeinsamkeiten, die auf ihre gemeinsamen historischen Wurzeln und die Zugehörigkeit zur europäischen Rechtsfamilie zurückzuführen sind. Diese Ähnlichkeiten spiegeln sich in den grundlegenden Prinzipien des Zivil- und Strafrechts, der Gerichtsorganisation sowie im Verhältnis zwischen Staat und Bürger wider.
Historische Wurzeln und europäisches Zivilrecht
Eine der zentralen Gemeinsamkeiten zwischen den Rechtssystemen Italiens und Österreichs liegt in ihrer Zugehörigkeit zur kontinental-europäischen Rechtsfamilie, insb. dem Zivilrechtssystem. Diese Rechtssysteme basieren im Wesentlichen auf dem römischen Recht, das im Laufe der Jahrhunderte in den Rechtsordnungen vieler europäischer Länder verankert wurde. In Italien wird das römische Recht seit dem Mittelalter studiert und angewendet, und Österreich erlebte eine ähnliche Entwicklung, insbesondere durch das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB), das 1811 eingeführt wurde und maßgeblich vom römischen Recht beeinflusst ist.
Verfassungsrechtliche Gemeinsamkeiten - Rechtsanwälte Italien & Österreich
Beide Länder verfügen über eine schriftliche Verfassung, die das Fundament ihrer gesamten Rechtsordnung bildet. In Italien wurde die Verfassung 1948 nach dem Zweiten Weltkrieg eingeführt, während die österreichische Bundesverfassung bereits 1920 verabschiedet wurde, und 1929 eine Modifikation erfuhr.. Beide Verfassungen sehen die Gewaltenteilung in Legislative, Exekutive und Judikative vor und garantieren grundlegende Menschen- und Bürgerrechte.
Rechtssystem und Gerichtsorganisation Italien & Österreich
Italien und Österreich haben ähnliche Strukturen in ihrer Gerichtsorganisation. In beiden Ländern gibt es eine klare Trennung zwischen ordentlichen Gerichten, die Zivil- und Strafrechtssachen verhandeln, und Verwaltungsgerichten, die sich mit Streitigkeiten zwischen Bürgern und dem Staat befassen. Zudem existieren in beiden Ländern Höchstgerichte, die letztinstanzlich entscheiden und eine wichtige Rolle bei der Entwicklung der Rechtsprechung spielen. In Italien ist dies der Kassationsgerichtshof, in Österreich der Oberste Gerichtshof.
Italien und Österreich - Das Privatrecht und Wirtschafts- und Unternehmensrecht
Das italienische und das österreichische Rechtssystem weisen zahlreiche Parallelen auf, insbesondere im Bereich des Wirtschafts- und Unternehmensrechts.
Sowohl in Italien als auch in Österreich ist das Privatrecht von zentraler Bedeutung und regelt die Beziehungen zwischen den Bürgern sowie zwischen Bürgern und Unternehmen.
Wie im österreichischen Recht, so gibt es auch im italienischen Recht eine klare Trennung zwischen öffentlichem und privatem Recht, wobei die Unterscheidung auf dem Prinzip der Über- oder Unterordnung basiert. Auch in Italien gilt, dass öffentliches Recht dann zur Anwendung kommt, wenn der Staat als Träger hoheitlicher Gewalt auftritt, während das Privatrecht die Rechtsbeziehungen gleichgeordneter Rechtssubjekte regelt.
In beiden Ländern stehen der Schutz von Eigentum und die Vertragsfreiheit im Mittelpunkt, was die wirtschaftliche Stabilität und das Vertrauen in die Rechtssicherheit fördert. Verträge sind sowohl in Italien als auch in Österreich von hoher Verbindlichkeit, wobei den Vertragsparteien weitgehende Freiheiten bei der Gestaltung ihrer rechtlichen Beziehungen eingeräumt werden, solange diese den Grundsätzen der öffentlichen Ordnung entsprechen.
Darüber hinaus verfügen beide Länder über umfassende Regelungen zur Unternehmensbesteuerung und zum Schutz von Gläubigern, die sicherstellen, dass wirtschaftliche Aktivitäten transparent und rechtssicher durchgeführt werden können. Diese strukturellen und inhaltlichen Ähnlichkeiten schaffen einen konsistenten rechtlichen Rahmen, der Unternehmen und Privatpersonen, die in beiden Ländern tätig sind, zugutekommt.
Wichtige bilaterale Vereinbarungen zwischen Österreich und Italien
Neben diesen rechtlichen Gemeinsamkeiten gibt es auch zahlreiche bilaterale Vereinbarungen, die die Zusammenarbeit zwischen Österreich und Italien regeln und fördern/intensivieren.
Europäische Union und Schengener Abkommen
Als Mitglieder der Europäischen Union (EU) und des Schengen-Raums unterliegen Österreich und Italien denselben Vorschriften in Bezug auf den freien Personen-, Waren- und Dienstleistungsverkehr. Das Schengener Abkommen, dem beide Länder angehören, ermöglicht das Reisen ohne Grenzkontrollen innerhalb der beteiligten Staaten und hat die rechtliche und wirtschaftliche Zusammenarbeit erheblich erleichtert.
Staatsvertrag von 1955
Ein historisch bedeutendes Abkommen ist der Staatsvertrag von 1955, der Österreich nach dem Zweiten Weltkrieg wieder zur vollen Souveränität verhalf. Italien war einer der Vertragspartner, und der Vertrag regelte auch den Schutz der deutschen und ladinischen Minderheit in Südtirol, einem Gebiet, das historisch eng mit Österreich verbunden ist. Dieser Vertrag hat bis heute eine große Bedeutung für die Beziehungen zwischen den beiden Ländern.
Bilaterale Handelsabkommen
Österreich und Italien haben in Laufe der Jahre zahlreiche bilaterale Handelsabkommen geschlossen, die den Waren- und Dienstleistungsaustausch erleichtern sollen. Diese Abkommen regeln beispielsweise Zollbestimmungen, Standards und Normen, sowie die Zusammenarbeit in wirtschaftlichen Angelegenheiten. Sie tragen dazu bei, den bilateralen Handel zu fördern, der für beide Länder von großer Bedeutung ist.
Grenzüberschreitende Zusammenarbeit und Regionalentwicklung
Eine weitere wichtige Vereinbarung ist die Zusammenarbeit im Rahmen der Europäischen Territorialen Zusammenarbeit (ETZ), auch bekannt als Interreg. Dieses Programm fördert grenzüberschreitende Projekte zwischen Regionen in Österreich und Italien, um die regionale Entwicklung zu stärken, die Infrastruktur zu verbessern und den kulturellen Austausch zu fördern.