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Österreichisches Recht, Die österreichische Rechtsordnung - Ihre Law Experts Rechtsanwälte in Österreich beraten Sie – Von West (Innsbruck) bis Ost (Wien)

 

Das österreichische Recht, Der Aufbau der österreichischen Rechtsordnung, Der Stufenbau der österreichischen Rechtsordnung - Ihr Rechtsanwalt in Österreich

Als Rechtsnormen werden jene Normen in Österreich verstanden, deren Beachtung und Einhaltung in der Regel durch staatliche Machtmittel (z.B. Pfändung) erzwungen werden kann. Als „das Recht“ bzw. „die Rechtsordnung“ wird hinlänglich eine für die menschliche Gemeinschaft gegebene verbindliche Ordnung bzw. Gesamtheit der Regeln verstanden, die notfalls mit Zwang durchgesetzt werden kann.

Zentrales Grundprinzip jedes Rechtsstaates ist es, dass die Rechtsordnung mit ihren Rechtsnormen für alle gleich gilt. Dieses Prinzip gilt in der Rechtsordnung in Österreich nicht nur für alle Personen, Unternehmen, Vereine etc. sondern auch für den Staat selbst.

Die österreichische Rechtsordnung ist wie viele andere moderne Rechtsordnungen durch den sogenannten Stufenbau der Rechtsordnung geprägt. Der Stufenbau der Rechtsordnung ist von der Vorstellung einer Normenhierarchie geprägt und basiert darauf, dass die jeweils nachgeordneten Regelungsstrukturen den höherrangigen Grundregeln entsprechen müssen. Alle Rechtsnormen im österreichischen Recht stehen daher zueinander in einem bestimmten Verhältnis. Wesentliche Leitlinien der österreichischen Rechtsordnung sind verfassungsgesetzlich festgelegt. Die einfachen Gesetze haben sodann diesen verfassungsgesetzlich geregelten Grundsätzen zu entsprechen. Gesetze können in der Folge durch Verordnungen konkretisiert werden. Ganz konkrete Sachverhalte werden in der Folge zumeist durch Verträge, Urteile oder Bescheide noch detaillierter entschieden bzw. geregelt. Aus diesem Stufenbau in der österreichischen Rechtsordnung folgt, dass eine Norm dann rechtswidrig ist, wenn diese Norm gegen eine übergeordnete (höherrangige) Norm verstößt. Gemäß diesem Grundprinzip ist daher ein Gesetz, das gegen die Verfassung verstößt, verfassungswidrig und sodann aufzuheben.

 

Das Privatrecht / Zivilrecht und das öffentliche Recht im österreichischen Recht - Rechtsanwalt Österreich

Um eine Rechtsfrage im österreichischen Recht fundiert beurteilen zu können, muss grundsätzlich bestimmt werden, ob eine Rechtssache dem Privatrecht oder dem öffentlichen Recht zuzuordnen ist.

Für die Unterscheidung dieser beiden Rechtsbereiche ist insbesondere die Frage der Überordnung oder Unterordnung. Tritt ein Träger von Hoheitsgewalt in Ausübung dieser Hoheitsgewalt dem Privaten gegenüber auf, geht es in der Regel um Öffentliches Recht. Fehlt diese Überordnung im Sinne der Hoheitsgewalt, stehen sich die agierenden Subjekte also grundsätzlich gleichberechtigt gegenüber, so geht es zumeist um das sogenannte Privatrecht.

Bescheide im öffentlichen Recht sind individuelle Behördenakte. Urteile oder Beschlüsse sind gerichtliche Entscheidungen der ordentlichen Gerichte, zumeist im Privatrecht.

 

Das Privatrecht und seine unterschiedlichen Rechtsgebiete in der österreichischen Rechtsordnung, Österreichisches Recht - Rechtsanwalt Österreich

Das sogenannte Privatrecht im österreichischen Recht ist nicht in einem einzigen Gesetz formuliert, sondern verstreut sich auf eine kaum mehr überblickbare Vielzahl von Gesetzen. Das Kernstück des österreichischen Privatrechtes ist immer noch das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB) aus dem Jahre 1811.

Grundlage des Privatrechtes ist das sogenannte Bürgerliche Recht bzw. Allgemeine Zivilrecht, das grundsätzlich die allgemeinen Bereiche des Zivilrechtes umfasst, somit insbesondere Materien, die mehr oder weniger jeden Bürger betreffen können. Das österreichische Privatrecht ist somit jener Teil der Rechtsordnung, der die Rechtsbeziehungen zwischen den Bürgern als Privatrechtsubjekte zum Gegenstand hat. Das allgemeine Privatrecht in Österreich kann in das sogenannte Schuldrecht, Sachenrecht, Familienrecht und Erbrecht unterteilt werden. Von besonderer Bedeutung ist auch das Schadenersatzrecht, welches in der Praxis zu den wichtigsten Rechtsgebieten gehört.

Im Zusammenhang mit dem Bürgerlichen Recht ist auch das Internationale Privatrecht (IPR) zu erwähnen. Das Internationale Privatrecht beschäftigt sich mit Rechtsproblemen mit Auslandsbezug und regelt insbesondere die Frage, nach welchem nationalen Privatrecht solche Fälle zu beurteilen sind.

Auch das Zivilverfahrensrecht (Prozessrecht) spielt im österreichischen Recht eine wichtige Rolle und ist notwendige Ergänzung zum materiellen Privatrecht. Das österreichische Zivilverfahrensrecht regelt die Durchsetzung privatrechtlicher Rechten und Pflichten in der österreichischen Rechtsordnung.

Im Unterschied zum Bürgerlichen Recht enthalten die Sonderprivatrechte Rechtsmaterien, die auf bestimmte Personengruppen (z.B. Arbeitnehmer, Konsumenten, Unternehmer) zugeschnitten sind. In der österreichischen Rechtsordnung gibt es unter anderem folgende speziellen Rechtsgebiete:

  • Vertragsrecht: Die Regelungen zu Rechtsgeschäft & Vertrag sind Teil des Privatrechtes. In fast allen modernen Privatrechtskodifikationen gilt der Grundsatz, dass als bindend anzuerkennen ist, was die Vertragsparteien vereinbart haben. Über allem steht die Vertragsfreiheit bzw. Privatautonomie, welche Motor unserer Wirtschaft und wichtiger Teil unseres Privatlebens ist. Vom Immobilienkaufvertrag aus dem Bereich Immobilienrecht bis zum Gesellschaftsvertrag.
  • Wohnungseigentum: Wichtiger Teil des Immobilienrechtes in Österreich ist das Wohnungseigentum. Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) enthält die grundlegenden Bestimmungen in Bezug auf das Wohnungseigentum. Dies umfasst die Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer, die Möglichkeiten der Beschlussfassung in der Eigentümergemeinschaft und betreffend die Verwaltung der Liegenschaft.
  • Prozessführung & Schiedsverfahren: Die österreichischen Zivilprozessgesetze (JN und ZPO) wurden 1895 und 1896 beschlossen und traten in der Folge in Kraft. Unter Prozessführung bzw. Zivilverfahren in Österreich versteht man die staatlich geregelte Möglichkeit der Durchsetzung sogenannter zivilrechtlicher Ansprüche. Die Möglichkeit der Durchsetzung durch die Einbringung einer Klage schließt die Selbsthilfe durch den Betroffenen aus und dient dem Rechtsfrieden.
  • Gesellschaftsrecht: Das Gesellschaftsrecht regelt vor allem Fragen, die sich aufgrund des Zusammenschlusses mehrerer Personen zu einem gemeinschaftlichen Zweck ergeben. Hier geht es also im Wesentlichen um Gesellschaftsgründungen bzw. eben um die Frage der Führung von Gesellschaften, Aktiengesellschaften, Vereinen etc.
  • Wettbewerbsrecht: Nachdem der freie Wettbewerb ein Grundprinzip einer freien Marktwirtschaft ist, jedoch auch entsprechender Regeln bedarf, um den Wettbewerb fair zu gestalten, gibt es auch für diesen Bereich entsprechende gesetzliche Regelungen. Das Wettbewerbsrecht soll dafür sorgen, dass sich alle Mitbewerber an bestimmte Regeln halten, sodass nicht unlautere Handlungen dazu führen, dass unfaire Wettbewerbsverhältnisse geschaffen werden.
  • Transportrecht: Unter dem Begriff Transportrecht versteht man all jene Rechtsnormen, die sich mit dem Transport von Wirtschaftsgütern sowie der Lagerung dieser Güter beschäftigen. Nachdem der Transport von Wirtschaftsgütern zumeist über Ländergrenzen durchgeführt wird, ist dieses Rechtsgebiet insbesondere von internationalen Regelungen geprägt.
  • Handelsvertreterrecht: Der Handelsvertreter und sein Prinzipal: Das Handelsvertreterrecht als Spezialmaterie regelt die rechtlichen Beziehungen des Vertriebsmitarbeiters (Handelsvertreters) mit seinem Auftraggeber (Unternehmer bzw. Prinzipal genannt). Häufige Rechtsprobleme zwischen dem Handelsvertreter/Handelsagenten und seinem Auftraggeber (Prinzipal) ergeben sich zumeist bei der Auflösung des Handelsvertretervertrages (über den Provisionsanspruch und die Kündigung bis hin zum Ausgleichsanspruch).
  • Konsumentenschutzrecht: Das Konsumentenschutzrecht verfolgt im Wesentlichen das Ziel, den einzelnen Konsumenten, der gegenüber großen Konzernen in Bezug auf sein rechtliches und faktisches Wissen zumeist benachteiligt ist, in Bezug auf den Vertragsabschluss und die daraus resultierenden Rechte und Pflichten zu schützen. Somit räumt das Konsumentenschutzrecht in Österreich dem Konsumenten eine bessere Rechtsposition ein und gibt ihm zusätzliche Rechte bzw. verstärkte Rechtspositionen wie zum Beispiel Rücktrittsrechte, Gewährleistungsrechte etc.
  • Arbeitsrecht: Das Arbeitsrecht liegt im Schnittbereich von öffentlichem und privatem Recht und regelt Fragen im Zusammenhang mit der Erbringung von Arbeitsleistung gegen Lohn. Insbesondere Fragen des Arbeitnehmerschutzes, Urlaubsrechtes, der Kündigungsvorschriften etc. stehen hier im Fokus.
 

Das öffentliche Recht in der österreichischen Rechtsordnung, Österreichisches Recht - Ihr Rechtsanwalt in Österreich

Das öffentliche Recht regelt jene Rechtsbeziehungen, bei denen in irgendeiner Form hoheitliche Macht ausgeübt wird (z.B. Steuerrecht, Gewerberecht, Baurecht) sowie die Tätigkeit der mit Hoheitsgewalt ausgestatteten Rechtsträger wie Bund oder Länder. Die Unterscheidung von öffentlichem und privatem Recht ist auch für die jeweilige Behördenzuständigkeit von Bedeutung. Der Vollzug des öffentlichen Rechtes liegt vor allem bei den Verwaltungsbehörden. Das öffentliche Recht umfasst unter anderem das Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, Völkerrecht.

 

Die Aufgaben der Gerichte in Österreich, Die österreichische Justiz, Österreichisches Recht - Ihr Rechtsanwalt in Österreich

Neben der Gesetzgebung in Österreich durch das Parlament und die Landtage sowie die Verwaltung in Bund, Ländern und Gemeinden ist in der österreichischen Verfassung als Dritte grundlegende Staatsaufgabe und „Säule“ des Rechtsstaates die Gerichtsbarkeit angeführt. In der österreichischen Bundesverfassung ist die ordentliche Gerichtsbarkeit ausschließlich der Kompetenz des Bundes zugeordnet. Alle österreichischen Gerichte sind Bundesdienststellen, wobei die Länder ab 2014 befugt sind, Landesverwaltungsgericht einzurichten. Besonders wichtig ist, dass die österreichische Justiz in allen Instanzen von der Verwaltung strikt getrennt ist. Die österreichische Justiz umfasst die ordentlichen Gerichte sowie die Staatsanwaltschaften und Justizanstalten.

Von besonderer Relevanz in allen Fällen von Streitigkeiten sind im österreichischen Recht die ordentlichen Gerichte. Die ordentlichen Gerichte in Österreich sind aufgrund der Gesetze eingerichtete staatliche Institutionen, die durch unabhängige, unabsetzbare, unversetzbare und unparteiliche Richter über zivilrechtliche Ansprüche in einem förmlichen Verfahren entscheiden. Zivilrechtliche Streitigkeiten werden in Österreich entweder von den Bezirksgerichten oder den Landesgerichten entschieden. Die Rechtsstaatlichkeit in der österreichischen Rechtsordnung ist durch einen entsprechenden Instanzenzug abgesichert, sodass jede Entscheidung eines Erstgerichtes auch durch eine übergeordnete Instanz überprüft werden kann.

Die Staatsanwaltschaften sind besondere von den Gerichten getrennte Organe der Gerichtsbarkeit, welche das Ermittlungsverfahren leiten und über Anklage oder Einstellung eines Verfahrens entscheiden. Wird eine Anklage erhoben, so ist in einem formellen Strafverfahren von einem unabhängigen Richter die Schuld oder Unschuld festzustellen.

Abgesehen von den ordentlichen Gerichten sowie den Staatsanwaltschaften existieren in der österreichischen Rechtsordnung auch noch die Gerichtshöfe des öffentlichen Rechts. Die Gerichtshöfe des öffentlichen Rechts haben eine Sonderstellung innerhalb der österreichischen Gerichtsbarkeit. Die Gerichtshöfe des öffentlichen Rechts bestehen aus dem Verfassungsgerichtshof und dem Verwaltungsgerichtshof mit Sitz in Wien. Der Verfassungsgerichtshof hat vor allem die Aufgabe, die Einhaltung der Verfassung, somit auch der Grundrechte, zu überwachen. Der Verwaltungsgerichtshof übernimmt die Kontrolle der Gesetzmäßigkeit der gesamten öffentlichen Verwaltung und entscheidet somit auch über Beschwerden bzw. Rechtsmittel gegen Entscheidungen von Verwaltungsgerichten.

Träger der Rechtsprechung in der österreichischen Rechtsordnung und im österreichischen Recht ist der Richter. Durch den Richter übt der Staat die Rechtsfindung und Rechtsprechung in Zivilrechtssachen, Verwaltungsrechtssachen und Strafrechtsachen aus. Die Rechtsprechung ist in Österreich durch die Unabhängigkeit der Richter sichergestellt. Im Gegensatz zur Verwaltung gibt es daher im Bereich der Rechtsprechung keine sogenannten Weisungen durch Vorgesetzte. Besonders wichtig ist die garantierte Unabhängigkeit der Richter. Ist ein Richter in irgendeiner Form in dieser Entscheidungsfindung eingeschränkt, weil er beispielsweise direkt oder indirekt von einer Rechtsentscheidung betroffen wäre, so liegt eine Befangenheit vor und muss der Richter die Übernahme eines Falles ablehnen.

 

Die Rolle der Rechtsanwälte im österreichischen Recht, Österreichisches Recht - Ihr Rechtsanwalt in Österreich

Der Rechtsanwalt im österreichischen Recht vertritt seine Mandanten gegenüber den Gerichten und Behörden und übt seine Tätigkeit freiberuflich und unabhängig aus. Der Rechtsanwalt im österreichischen Recht ist zur Parteilichkeit verpflichtet.

Die Rechtsanwaltsordnung (RAO) regelt in Österreich im Detail das Berufsrecht der Rechtsanwälte, eben die Rechte und Pflichten, die der Rechtsanwalt gegenüber Mandanten und Dritten zu beachten hat, sowie diverse weitere berufsrechtliche Fragen.

In Österreich gibt es über 6200 Rechtsanwälte. Rechtsanwälte sind in Österreich bestausgebildete und unabhängige Rechtsvertreter und -berater, die nur ihren Klienten verpflichtet und verantwortlich sind. Primäre Aufgabe ist der Schutz, die Verteidigung und die Durchsetzung der Rechte Einzelner. Dritten gegenüber sind Rechtsanwälte zu absoluter Verschwiegenheit verpflichtet. Vertreten werden die Rechtsanwälte in Österreich durch die Rechtsanwaltskammern in den Bundesländern sowie durch den Österreichischen Rechtsanwaltskammertag (ÖRAK) mit Sitz in Wien.

 

Ihre Spezialist im österreichischen Recht - Dr. Wiesflecker

In Bezug auf die außergerichtliche Streitbeilegung, das Strafrecht sowie den Bereich Öffentliches Recht verfügen Law Experts Rechtsanwälte über eine ausgewiesene Expertise.

Aufgrund seiner mehrjährigen Tätigkeit in renommierten, international tätigen Wirtschaftskanzleien und seiner Spezialisierung im Bereich des nationalen und internationalen Vertragsrechtes, Verfahrensrechtes sowie des Zivilrechtes hat weiters Dr. Hannes Wiesflecker das entsprechende Spezialwissen und jahrelange Erfahrung, um Sie in Österreich erfolgreich zu unterstützen.

Law Experts Rechtsanwälte Österreich verfügen über internationale Erfahrung und Standorte in Innsbruck (Kanzleisitz) und Wien. Wir beraten und vertreten Sie österreichweit gerne sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich umfassend in den wesentlichen Bereichen des österreichischen Rechts.

Gerne beraten wir Sie umfassend und kompetent in ganz Österreich! Hier klicken, um eine Email an Law Experts Rechtsanwälte zu schreiben oder rufen Sie +43(512)586 586.

 

 

 

 

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