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Wann liegt ein Behandlungsfehler vor? Umfang der ärztlichen Aufklärungspflicht (OGH 29. 4. 2013, 8 Ob 133/12k)
Im gegenständlichen Fall begehrte die Klägerin vom beklagten Krankenhausträger Schadenersatz für schwere gesundheitliche Beeinträchtigungen nach einer am 12. 3. 2002 durchgeführten Hämorrhoidenoperation. Das Klagebegehren blieb - mit Ausnahme eines im ersten Rechtsgang zuerkannten Teilbetrags von 750 EUR - in beiden Vorinstanzen erfolglos. Der OGH stellte fest, dass der Umfang der ärztlichen Aufklärungspflicht eine Frage des Einzelfalls ist. Der Arzt muss nicht auf alle überhaupt denkbaren Folgen der Behandlung hinweisen. Über Risiken wie atypische, außergewöhnliche Heilungsverläufe und mögliche schicksalhafte Krankheitsfolgen muss nicht aufgeklärt werden. Die Beweislast für die Kausalität trifft auch im Arzthaftungsrecht grundsätzlich den Kläger; steht ein Behandlungsfehler fest und wurde die Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts durch diesen Fehler nicht unwesentlich erhöht, dann obliegt es dem Beklagten zu beweisen, dass die ihm unterlaufene Sorgfaltswidrigkeit mit größter Wahrscheinlichkeit nicht kausal für den Schaden des Patienten war.
Wann kann ein Baurechtsvertrag aufgekündigt werden? (OGH 17. 12. 2012, 5 Ob 122/12w)
Außer Zweifel steht, dass unter bestimmten Voraussetzungen eine vorzeitige Kündbarkeit eines Baurechtsvertrags zulässig ist. Dies entspricht der Lehre und Rechtssprechung: Dauerrechtsverhältnisse sind bei Unzumutbarkeit der Fortsetzung für den Rechtsgeber - auch ohne diesbezügliche Vereinbarung - aus wichtigem Grund auflösbar. Der Beklagte hatte ein Baurecht auf die Dauer von 45 Jahren für einen Reitbetrieb. Er weitete den Betrieb in unzulässiger Weise aus und befanden sich zuviele Tiere im Betrieb, bauliche Erweiterungen waren baubehördlich nicht genehmigt.
Ist das Entgelt für Konsumationen und Zimmermiete in einem Bordell von der Bordellbetreiberin einklagbar? (OGH 13. 9. 2012, 6 Ob 124/12x)
Mit der behaupteten Konsumation von 31 Flaschen Champagner war der Beklagte durchaus gut bedient. Er besuchte einen Nobel-Nachtclub und lud dort einen Freund und einige Prostituerte zu einer "Champagnerparty" ein. Der Beklagte und sein Freund verbrachten auch einige Stunden in je einem Zimmer im Nachtklub. Nach dieser Party begehrte die Klägerin, welche die Betreiberin des Nachtclubs ist, vom Beklagten die Bezahlung des konsumierten Champagners und der Zimmermiete iHv insgesamt 10.000 EUR.
Sturz in den Aufzugsschacht - wer haftet? (OGH 18. 5. 2011, 7 Ob 26/11s)
Die klagende Partei hatte im 3. Stock eines Wohnhauses Räumlichkeiten in Form eines Zeichenplatzes gemietet. Der Kläger wollte im 3. Stock in den Lift einsteigen. Den elektrisch betriebenen Selbstfahreraufzug hatte er zuvor schon oft benützt. Der Aufzug war 1961 errichtet worden und wies keine Innentüren auf. Durch ein Versagen der Türverriegelung öffnete sich die Lifttüre, ohne dass ein Lift vorhanden war. Der Kläger stieg ein und stürzte in den Liftschacht. Die Ursache des Versagens der Verriegelung lag darin, dass ein Teilchen von außen durch einen Spalt oder aus dem Liftschacht auf die Verriegelung gefallen war und diese deshalb nicht ordnungsgemäß funktionierte.
Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch im Falle einer mangelhaften Absicherung einer Baugrube (OGH 24. 8. 2011, 3 Ob 95/11h)
Die Erstbeklagte beauftragte den Zweitbeklagten im Jahr 2006 anlässlich der Errichtung eines Einfamilienhauses auf einer ihr gehörigen Liegenschaft mit der Herstellung einer Spundwand zur Sicherung der Baugrube und die Drittbeklagte mit der Aushebung der Baugrube. Die Spundwand kippte und es kam zu einem Geländeanriss samt Geländeversatz. Das Hanggrundstück des Nachbarn und seine Schwimmbadabdeckung rutschte ab und die Erdwärmeleitung und Steinmauer wurden beschädigt. Ursache des Böschungsbruchs war das Versagen der von der Zweitbeklagten eingebauten Spundwand. Das Thema der Entscheidung war der nachbarrechtliche Ausgleichsanspruch gemäß § 364b ABGB.
Wann steht eine Schmerzengeldrente zu? (OGH 15. 3. 2012, 6 Ob 12/12a)
Neben einem Kapitalbetrag seht nach ständiger Rechtsprechung des OGH eine Schmerzengeldrente nur in Ausnahmefällen bei dauernden, äußerst schweren Körperverletzungen mit besonders schwerwiegenden Dauerfolgen zu. Die Abweisung des Schmerzengeldrentenbegehrens durch den OGH war daher die Folge.
Wenn der Bauführer noch nicht an den Bauherrn übergeben hat, gilt er als Besitzer (OGH 13. 9. 2012, 6 Ob 90/12x)
Das Höchtsgericht stellte fest, dass der Bauführer solange als Besitzer iSd § 1319 ABGB zu betrachten ist, solange er das Werk noch nicht an den Bauherrn übergeben hat.
Die gegenständlich Entscheidung wird damit begründet, dass schlussendlich auch der Bauführer als Besitzer derjenige ist, der in der Lage war, durch die erforderlichen Vorkehrungen die Gefahr rechtzeitig abzuwenden. Hiezu war er auch durch eine Beziehung zum Bauwerk verpflichtet und hat für die nachteiligen Folgen einzustehen.
Unbegründete Auflösung eines Handelsvertretervertrages (OGH 23. 2. 2009 8 Ob A 61/08s)
Wie der OGH in der angeführten Entscheidung festgestellt hat, sind die arbeitsrechtlichen Grundsätze über ein Mitverschulden an einer unberechtigten vorzeiten Auflösung des Vertrages auch im Handelsvertreterrecht anzuwenden. Ein Mitverschuldenseinwand kann bei ungerechtfertigter vorzeitiger Auflösung nur dort zur Anwendung gelangen, wo der Erklärungsempfänger ein Verhalten gesetzt hat, das unabhängig von dem für die vorzeitige Auflösung nicht ausreichendem Verhalten für die Auflösung kausal war.
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